Diese Unterlagen werden zur Fahrzeugzulassung benötigt

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist elektronisch geworden und dadurch wesentlich einfacher gestaltet. Für die Fahrzeugzulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen – wie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (vormals Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sowie bei Gebrauchtfahrzeugen eine HU und AU Bescheinigung – nur noch die elektronische Versicherungsbestätigung Nummer (EVB) bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Nur mit einer gültigen EVB Nummer können Sie der Zulassungsstelle den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Die EVB-Nummer ersetzt dabei das bisherige Verfahren mit der Doppelkarte.


So kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden

Wenn Sie die Kfz-Versicherung kündigen und wechseln wollen, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer erfolgen. Kündigungen sollten immer schriftlich und nach Möglichkeit per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Beachten Sie bei der Kündigung unbedingt auf die Einhaltung der Kündigungsfristen.

Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Die ordentliche Kündigung erfolgt immer zum Ablauf des Versicherungsvertrages – in der Regel zum Ende Kalenderjahres – mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem Ablauf des Versicherungsjahres. So das Sie in den meisten Fällen den Versicherungsvertrag bis zum 30.11. des laufenden Jahres kündigen müssen, um zum 01.01. des Folgejahres zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln zu können.

Außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Eine außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert hat oder den Beitrag erhöht. Auch bei diesem Sonderkündigungsrecht gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ab der Annahme oder Ablehnung der Schadensübernahme oder dem Eingang der Beitragserhöhung.

Nennen Sie bei der außerordentlichen Kündigung immer den Grund warum Sie die Kfz-Versicherung kündigen, da der Versicherer ansonsten Ihr außerordentliches Kündigungsrecht nicht anerkennt und die ausgesprochene Kündigung als unbegründet zurückweist.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder aus einem anderen Grund nicht mehr besitzen, endet der Vertrag auch ohne Kündigung mit der Umschreibung oder Stilllegung des Fahrzeugs.

Ein Musterformular zur Kündigung der Kfz-Versicherung stellen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung.

 Kündigungsformular zur Kfz-Versicherung »


Diese Vorteile bietet der Onlineabschluss

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie rd. 300 Tarife kostenlos berechnen und unverbindlich vergleichen sowie bei Bedarf die ausgewählte Kfz-Versicherung online abschließen. Aufgrund des Onlineabschlusses können wir Ihnen viele günstige Tarife anbieten mit denen Sie bis zu 84 Prozent bei der Kfz-Versicherung einsparen können.


So unterscheiden sich Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jeder Halter der sein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen benutzt muss das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, wenn durch die Haltung oder den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht.

Zu den Aufgaben des Versicherers gehört neben der Prüfung der Haftungsfrage auch die Abwehr unbegründete Schadenersatzforderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer.

Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung kann optional zur Versicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug vereinbart werden. Versichert sind Sachschäden am eigenen Fahrzeug z.B. durch Brand, Sturm und Hagel, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz oder der Bruch der Fahrzeugverglasung. Selbst der Fahrzeugdiebstahl ist über die Teilkasko versichert, genauso wie Schäden am fest mit dem Fahrzeug verbunden Zubehör.

Vollkaskoversicherung
Die optionale Erweiterung der Kfz-Versicherung um eine Vollkaskoversicherung beinhaltet generell alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und leistet zusätzlich bei Eigenschäden durch selbst verursachte Unfälle. Darüber hinaus leistet die Vollkaskoversicherung bei Sachschäden durch mutwillige und böswillige Handlungen durch fremde Personen (Vandalismus) und kommt für Schäden die von Unbekannten verursacht (Fahrerflucht) werden auf.


Das bedeuten die Abkürzungen HSN und TSN

HSN ist die Abkürzung für die Hersteller-Schlüssel-Nummer. TSN ist die Abkürzung für die Typ-Schlüssel-Nummer.

Die Herstellerschlüssel-Nummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein) unter Punkt 2.1 und die Typschlüssel-Nummer unter Punkt 2.2.


Die Bedeutung der Schadenfreiheitsklassen

In der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) in Form des Beitragssatzes (Prozent) des Grundbeitrages in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung ausgewiesen. Die SF-Klasse gibt Auskunft über die Anzahl der Jahre, die Sie bereits schadenfrei versichert gefahren sind.

Für jedes versicherte schadenfreie Jahr werden Sie eine SF-Klasse höher eingestuft, gleichzeitig steigt der Schadenfreiheitsrabatt und der Prozentsatz sowie der Tarifbeitrag sinken.

Im Falle eines Schadens werden Sie zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft und der Prozentsatz sowie der Tarifbeitrag steigen gegenüber dem Vorjahr.

In der Teilkaskoversicherung gibt es üblicherweise keine Schadenfreiheitsklassen, der Beitragssatz liegt somit unabhängig vom Schadensverlauf in der Teilkasko regelmäßig bei 100 Prozent.


So werden Fahranfänger eingestuft

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahre besitzen, erfolgt die Ersteinstufung in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung in die Klasse SF-0. Die SF-Klasse 0 entspricht je nach Kfz-Versicherung und geltendem Tarifwerk einem Schadenfreiheitsrabatt zwischen 95% und 110%.

Einige Versicherer bieten Fahranfängern einen günstigeren Einstieg, z.B. in die Klasse SF-½  wenn ein Elternteil beim Versicherer mindestens einen Pkw in einer bestimmten SF-Klasse versichert hat. Der Beitragssatz in der Klasse SF-½ liegt je nach Versicherer und Tarif zwischen 53% und 79% in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung.

Lassen Fahranfänger ihr Fahrzeug als Zweitwagen auf ein Elternteil zu wird dieses in die Klasse SF-½ oder besser eingestuft.

Wenn Sie Ihren Führerschein 3 Jahre oder länger besitzen, wird Ihnen bereits eine gewisse Fahrroutine unterstellt. Aus diesem Grund werden Sie in diesem Fall bereits in die SF-Klasse SF-½ in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung eingestuft.


So werden Zweitwagen eingestuft

Wenn für Ihren Zweitwagen bereits eine Vorversicherung bestanden hat, so geben Sie die Schadenfreiheitsklasse an, in der Sie eingestuft sind. Möchten Sie die Beiträge für das nächste Versicherungsjahr berechnen, so geben Sie die SF-Klasse an in der Sie im nächsten Jahr eingestuft werden (bei Schadenfreiheit im laufenden Versicherungsjahr gleich +1 SF-Klasse).

Wenn Sie bislang noch keinen Zweitwagen zugelassen haben, so erfolgt die Ersteinstufung in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung regelmäßig in die Klasse SF-½ mit einem Beitragssatz von 53% bis 79%.

Nutzen Sie als Halter und Versicherungsnehmer ihren Zweitwagen ausschließlich selbst so kann unter Einhaltung bestimmter Kriterien der Zweitwagen wie der Erstwagen versichert werden, in diesem Fall erfolgt die Ersteinstufung in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung des Zweitwagens analog der Einstufung des Erstwagens. Im günstigsten Fall in die SF-Klasse 35 mit einem Beitragssatz von derzeit ca. 20%. Gleiches gilt wenn der Erstwagen und der Zweitwagen ausschließlich von Ihnen und ihrem Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft genutzt wird.

Gibt es weitere Nutzer fallen die Regelungen zur Einstufung des Zweitwagens bei den Versicherern unterschiedlich aus, Auskunft über günstige Versicherungsmöglichkeiten des Zweitfahrzeugs gibt Ihnen unser Vergleichsrechner.


Diese SF-Klasse bekommen Sie in der Vollkaskoversicherung

Wenn Sie zuvor noch keine Kfz-Versicherung mit einer Vollkaskoversicherung gehabt haben erfolgt die Ersteinstufung in der Vollkasko analog der Kfz-Haftpflichtversicherung, so dass Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung in derselben SF-Klasse geführt werden.

Wenn Sie bereits eine Kfz-Versicherung mit einer Vollkaskoversicherung gehabt haben, dann hängt die Einstufung davon ab wie lange der Vollkaskovertrag unterbrochen war.

Bei einer Vertragsunterbrechung der Vollkaskoversicherung von bis zu 12 Monaten erfolgt die Einstufung regelmäßig in der gleichen SF-Klasse wie vor der Unterbrechung.

Bei einer Unterbrechung der Vollkaskoversicherung von mehr als einem Jahr fallen die Tarifregelungen der Versicherer unterschiedlich aus.


Das bedeutet der Rabattretter

Im Schadenfall erfolgt zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Einige Kfz-Tarife beinhalten einen sogenannten Rabattretter. Dieser Rabattretter rettet den Versicherungsnehmer zwar nicht vor einer Rückstufung, jedoch bleiben Beitragssatz und Beitrag gleich.

Nach Einführung der neuen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird der Rabattretter von vielen Versicherern nicht mehr angeboten, nur noch wenige Tarife sehen einen Rabattretter vor, häufig greift dieser heute erst ab 35 schadenfreien Jahren.


So wird der Schadenfreiheitsrabatt übertragen

Der Versicherungsnehmer muss der anderen Person seine schadenfreien Jahre unwiderruflich in schriftlicher Form mit einem speziellen Formular abtreten.

Eine Rückübertragung des Schadenfreiheitsrabattes ist nicht möglich! Die SFR-Übertragung kann regelmäßig nur an Verwandte ersten Grades, an juristische Personen oder an Personen, die mit dem abtretenden Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, erfolgen.

Eine einheitliche Regelung der Versicherer zur SF-Klassen Übertragung gibt es nicht.


So können Sie die Kfz-Versicherung kündigen und wechseln

Die ordentliche Kündigung erfolgt immer zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei der Kfz-Versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Eine außerordentliche Kündigung ist im Schadenfall möglich, also dann wenn ihr Versicherer einen Schaden reguliert hat.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht ebenfalls wenn ihr Versicherer die Beiträge erhöht.

Auch für dieses außerordentliche Sonderkündigungsrecht gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme oder Ablehnung der Schadenzahlung bzw. nach Eingang der Rechnung mit angekündigter Preiserhöhung.

Ein weiterer Grund für eine Kündigung ist, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder aus einem anderen Grund nicht mehr besitzen.

Am einfachsten kündigen Sie ihre Kfz-Versicherung mit unserem Kündigungsformular:

 Muster-Kündigungsformular »


Das bietet ein Schutzbrief

Der Schutzbrief enthält Leistungen eines Pannendienstes, vergleichbar mit den Leistungen eines Automobilclubs wie z.B. ACE oder ADAC.

Schutzbriefleistungen der Kfz-Versicherung gelten meistens erst ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort. Besonders sinnvoll ist ein Schutzbrief bei Fahrten ins Ausland, da dieser im Falle einer Fahrzeugpanne oder eines Verkehrsunfalls die anfallenden Kosten für Bergen, Abschleppen, Rücktransport und Mietwagen trägt.


Das bedeutet die Werkstattbindung

Mit der Vereinbarung einer Werkstattbindung erklärt der Versicherungsnehmer eintretende Kaskoschäden in einer von seinem Versicherer ausgewählten Vertragswerkstatt reparieren zu lassen.

Wird eine Werkstattbindung vereinbart gibt es zusätzliche Rabatte in der Kaskoversicherung. Mit einer Werkstattbindung können die Versicherungsbeiträge für eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung um bis zu 20 Prozent günstiger ausfallen.


So werden Schadenfreiheitsklassen übernommen

Überwiegend erfolgt bei einer Vertragsunterbrechung von bis zu 7 Jahren die Einstufung in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung in die SF-Klassen des Vorvertrages.

Bei einigen Versicherern ist eine Vertragsunterbrechung bis zu 10 Jahren und bei wenigen Versicherern eine Vertragsunterbrechung von über 10 Jahren unschädlich.

Bei den Kfz-Versicherern gibt es hierfür keine einheitliche Regelung.

Im besten Fall fahren Sie bei einer langjährigen Vertragsunterbrechung in den selben SF-Klassen wie zuletzt im Vorvertrag, im schlechtesten Fall wird der Antrag wie ein Neuvertrag behandelt und es folgt eine neue Ersteinstufung in Klasse SF-½.


Das sind die Besonderheiten eines Saisonkennzeichens

Saisonkennzeichen eignen sich für alle Kraftfahrzeuge die nur saisonbedingt genutzt werden. Zum Beispiel für Cabrios, Motorräder oder Motorroller welche nur in den Sommermonaten gefahren werden.

Die Saisonzulassung sollte mindestens 6 Monate betragen, damit Sie im nächsten Versicherungsjahr bei Schadenfreiheit in eine bessere SF-Klasse in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung eingestuft werden können.

Außerhalb der Saisonzulassung besteht Versicherungsschutz, nur auf einem umfriedeten privaten Gelände. Ein Kraftfahrzeug darf außerhalb der Saisonzulassung nicht auf öffentlichen Straßen oder Wegen abgestellt oder benutzt werden.


Die Versicherungsbestätigung für den Versicherungsnehmer und die Straßenverkehrsbehörde

Bei Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs bekommt immer der Versicherungsnehmer die elektronische Versicherungsbestätigung Nummer (EVB), damit dieser sein Fahrzeug bei der zuständigen Verkehrsbehörde zum Straßenverkehr zulassen kann.

Bei einem Versicherungswechsel wird die Versicherungsbestätigung immer automatisch vom neuen Versicherer auf dem elektronischen Wege an die zentrale Datenbank der Straßenverkehrsbehörde übermittelt.

So lange läuft der Versicherungsvertrag

In der Kfz-Versicherung beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Wenn der Vertrag nicht durch den Versicherungsnehmer oder durch den Versicherer gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Wird das Fahrzeug veräußert oder entsorgt endet der Vertrag auch ohne dass es einer Kündigung bedarf mit der Umschreibung auf den neuen Halter oder der endgültigen Stilllegung.


So sind Rückstufungen im Schadensfall geregelt

Für Rückstufungen im Schadenfall gibt es keine einheitliche Regelung, die Versicherer behandeln Rückstufungen aufgrund eines Schadens recht unterschiedlich.

Die geltenden Regelungen zur Rückstufung im Schadenfall können den Rückstufungstabellen entnommen werden, diese finden Sie in den Tarifbestimmungen (TB) der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).


Das müssen Sie bei teuren Fahrzeugen beachten

Die Handhabung bei teuren Fahrzeugen ist bei den Versicherern durchaus unterschiedlich. Je nach Fahrzeugart ist der Abschluss einer Kaskoversicherung vom Fahrzeugwert abhängig.

Bei Pkws ist der Abschluss einer Kaskoversicherung bis zu einem Fahrzeugwert von 100.000 € häufig unproblematisch, bei Motorrädern oder Motorrollern gilt dies bis zu einem Fahrzeugwert von 15.000 €.

Bei höheren Fahrzeugwerten kommt es auf die aktuell geltenden Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers an. Je nach Kundenverbindung und Typenklasse können Fahrzeuge mit höherem Wert ggf. auch individuell gegen Zuschlag versichert werden.

Auskunft über offene Tarife für hochwertigere Fahrzeuge geben Ihnen unsere Vergleichsrechner zur Autoversicherung oder Motorradversicherung.


Das müssen Sie im Schadensfall tun

Der eingetretene Schadenfall ist unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, direkt bei ihrer Kfz-Versicherung anzuzeigen.


So behandeln Versicherer Überschneidungen bei einem Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel sind Überschneidungszeiträume durchaus möglich; diese dürfen jedoch regelmäßig nicht länger als 3 bis 4 Wochen betragen.

Kommt es zu längeren zeitlichen Überschneidungen zwischen der Umschreibung oder Stilllegung des Vorfahrzeugs und der Zulassung des neu versicherten Fahrzeugs, so wird das neu zugelassene Fahrzeug bis zur Umschreibung oder Stilllegung des Vorfahrzeugs gem. der geltenden Tarifbestimmungen des Versicherers als Zweitwagen behandelt und dementsprechend in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung eingestuft.


So erhalten Sie den Versicherungsschein

Der Versicherer ist verpflichtet auf Anforderung dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein (Police) in Textform als Urkunde zu übermitteln.

Sie erhalten den Versicherungsschein im Rahmen des Vertragsabschlusses zugestellt.

Wenn Sie die Kfz-Versicherung am Jahresende abschließen, so kann es durchaus einige Tage dauern, bis Ihnen der Versicherungsschein zugestellt wird. Der Grund hierfür ist, dass die meisten Versicherungsnehmer zum Ende des Kalenderjahres Ihre Kfz-Versicherung wechseln. In diesem Zeitraum ist für alle Versicherer das Bearbeitungsaufkommen am höchsten, dadurch kann es zu Verzögerungen kommen.

Auf den Versicherungsschutz haben diese Verzögerungen keinen Einfluss.


Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz

Sofort nach behördlicher Zuteilung des amtlichen Kennzeichens beginnt der Versicherungsschutz, Sie sind ab diesem Zeitpunkt Kfz-Haftpflicht versichert.

Für eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung gilt dieser vorläufige Versicherungsschutz nur, wenn dies vom Versicherer ausdrücklich bestätigt wird.

Die vorläufige Deckungszusage für die Kaskoversicherung wird Ihnen regelmäßig mit der Antragsannahmebestätigung nach Abschluss des Vertrages in Textform übermittelt.

Sie haben diesen vorläufigen Versicherungsschutz auch dann, wenn Ihnen der Versicherungsschein zur Kfz-Versicherung noch nicht vorliegt.


Das bietet die Mallorca Police

Die Mallorca Police bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Die Mallorca Police kann mit der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart werden. Diese Versicherung leistet bei einem Unfall, falls der Vermieter des Fahrzeugs eine zu geringe Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart hat.


So hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckung beträgt in der Kfz-Haftpflichtversicherung 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,12 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.


In diesen Fällen ist der Abschluss einer Kaskoversicherung empfehlenswert

Ob Sie eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung vereinbaren sollten hängt allein von Ihren persönlichen Sicherheitsbedürfnissen ab.

Bei älteren Fahrzeugen bei denen sich eine Reparatur im Schadenfall nicht mehr lohnt können Sie auf eine Kaskoversicherung verzichten.

Für Fahrzeuge bei denen sich eine Reparatur im Schadenfall noch lohnt ist mindestens der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ratsam.

Bei teuren Gebrauchtfahrzeugen sollten Sie auf eine Teilkaskoversicherung keinesfalls verzichten und ggf. auch eine Vollkaskoversicherung in Betracht ziehen.

Bei einem neuen Fahrzeug ist die Vollkaskoversicherung immer ein sinnvoller Einschluss, gleiches gilt für junge Gebrauchtfahrzeuge bis zu einem Alter von drei Jahren sowie für kreditfinanzierte oder geleaste Fahrzeuge.

So können Sie Rückstufungen im Schadensfall verhindern

Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse können Sie verhindern indem Sie auf die Leistung der Kfz-Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung verzichten und den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Gegebenenfalls können Sie auch einen vereinbarten Rabattretter in Anspruch nehmen, damit verhindern Sie zwar keine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse, jedoch bleibt der Schadenfreiheitsrabatt (Beitragssatz) gleich.


Kfz-Versicherung berechnen und vergleichen

Hier können Sie Kfz-Versicherung Tarife kostenlos berechnen und unverbindlich vergleichen. Die Berechnung mit dem Kfz-Versicherung Vergleichsrechner geht schnell und der Tarifvergleich sehr einfach.

Wenn Ihnen das Angebot zusagt können Sie Ihre Kfz-Versicherung gleich online abschließen, die Vertragsunterlagen mit dem Versicherungsschein und der Rechnung folgen dann direkt vom ausgewählten Kfz Versicherer in nur wenigen Tagen auf dem Postwege.

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