Allmählichkeitsschäden

Als Allmählichkeitsschäden werden Schäden bezeichnet die durch den Betrieb und der versicherten Betriebstätigkeit aufgrund einer allmählichen Einwirkung entstehen. Zum Beispiel durch Dämpfe und Gase oder Feuchtigkeit.


Auslandsschäden

Auslandsschäden sind Schäden die durch den Betrieb und der versicherten Betriebstätigkeit im europäischen oder außereuropäischen Ausland verursacht werden.


Belade- und Entladeschäden

Als Belade- und Entladeschäden werden Schäden bezeichnet die durch den Betrieb und der versicherten Betriebstätigkeit bei der Beladung oder Entladung verursacht werden.


Deckungssummen Maximierung

Als Deckungssummen Maximierung wird die maximale Leistung einer Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb eines Versicherungsjahres bezeichnet.


Leitungsschäden

Als Leistungsschäden werden Schäden bezeichnet die durch den Betrieb und der versicherten Betriebstätigkeit an Leitungen durch Grabungs- und Schachtarbeiten entstehen.


Mietsachschäden

Als Mietsachschäden werden Schäden an gemieteten Sachen, z.B. an Räumen und Gebäuden oder auch an Arbeitsmaschinen bezeichnet.


Nachhaftungsversicherung

Mit der Nachhaftungsversicherung wird der Versicherungszeitraum der Betriebshaftpflichtversicherung nach einer Betriebs- oder Geschäftsaufgabe bezeichnet.


Produkthaftpflicht

Erweiterte Haftpflichtversicherung für die vom Betrieb hergestellten oder vertriebenen Produkte als ergänzender Baustein zur Betriebshaftpflichtversicherung.


Schäden durch Kraftfahrzeuge

Erweiterungen der Betriebshaftpflichtversicherung auf Schäden durch das Halten und den Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen; von Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit; von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.


Schlüssel- und Codekarten-Verlust

Schäden die der Betrieb durch das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und/oder Codekarten verursacht.


Subunternehmerrisiko

Als Auftraggeber von Subunternehmen stehen Sie in der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Ihrem Kunden. Schäden die durch die Beauftragung von Subunternehmer und/oder für Unternehmensfremde Leistungen entstehen können im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart werden.


Tätigkeitsschäden

Wesentlicher Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Tätigkeitsschäden. Hierbei handelt es sich um Schäden die sich durch die berufliche und betriebliche Tätigkeit des versicherten Betriebsrisikos ergeben.


Versicherter Personenkreis

Versichert im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sind stets der Versicherungsnehmer und seine gesetzlichen Vertreter, Betriebsangehörige und Mitarbeiter.


Umwelthaftpflicht-Basisversicherung

Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie leistet für betrieblich bedingte Umweltschäden über Wasser, Luft oder Boden - aus nicht deklarationspflichtigen Anlagen. Zum Beispiel bei Schäden durch Rauch oder Ruß wegen eines versehentlich ausgelösten Brandes.


Umweltschaden-Basisversicherung

Die Umweltschaden-Basisversicherung ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie leistet für betrieblich bedingte Umweltschäden aus Betriebsanlagen mit geringfügigem Umweltrisiko, z.B. bei der Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Böden.


Umweltschadenversicherung

Bei der Umweltschadenversicherung handelt es sich um eine Ergänzung der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie bietet umfassender Haftpflichtversicherungsschutz für Unternehmen mit deklarationspflichtigen Betriebsanlagen, hierzu gehören u.a. Heizöltanks, Dieseltanks, Lagerung von Reinigungsmitteln, Lagerung von Abfall, Container, Farben, Pflanzenschutzmittel, Lösemittel, Öl-, Benzin- und Fettabscheider, Lackieranlagen, Entfettungs- und Reinigungsanlagen, Maschinen mit Ölinhalten.

Bei Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung zu beachten: Prüfen Sie den notwendigen Versicherungsumfang und achten Sie auf die besonderen Risiko-Einschlüsse, gegebenenfalls muss für bestimmte Anlagen-Risiken der Versicherungsschutz separat beantragt und vereinbart werden!


Vermögensschäden

Auch Vermögensschäden sind im Rahmen der Betriebshaftpflicht versichert. Gemeint sind hiermit reine Vermögensschäden bei denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen.


Vorsorgeversicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz für neu hinzukommende betriebliche Risiken bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Betriebshaftpflichtversicherung-Vertrages im Rahmen des versicherten Betriebsrisikos.


Betriebshaftpflichtversicherung berechnen und vergleichen

Hier können Sie Betriebshaftpflichtversicherungen kostenlos berechnen. Die Berechnung mit dem Betriebshaftpflichtversicherung Vergleichsrechner geht schnell und der Tarifvergleich sehr einfach.

Wenn Ihnen das Angebot zusagt können Sie ihre Betriebshaftpflichtversicherung gleich online abschließen, die Vertragsunterlagen mit dem Versicherungsschein und der Rechnung folgen dann direkt vom ausgewählten Versicherer in nur wenigen Tagen auf dem Postwege.

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