Kfz-Versicherung Lexikon

Wenn Sie einen Fachbegriff im Versicherungsschein Ihrer Kfz-Versicherung oder in unserem Vergleichsrechner nicht verstehen hilft Ihnen unser Lexikon mit Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Kfz-Versicherung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Ratgeber sowie in unseren Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung. Mit diesen Kenntnissen und unserem kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie schnell und einfach günstigste Tarife.


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Ablehnungsfrist

Die Ablehnungsfrist ist der Zeitraum in dem ein Versicherungsunternehmen einen Versicherungsantrag unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen darf. Im Allgemeinen beträgt diese Frist zwei bis vier Wochen.


Abweichende Halterschaft

Eine abweichende Halterschaft liegt vor, wenn eine andere Person als der Versicherungsnehmer Halter des Fahrzeuges ist.


Alkohol am Steuer

Wer alkoholisiert ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, sondern er gefährdet auch den vereinbarten Versicherungsschutz.


Assekuranz

Assekuranz ist ein sinnverwandtes Wort für Versicherung.


Automobilclub

Ein Automobilclub ist ein Verein, bei dem man durch seine Mitgliedschaft auch die Leistungen eines Schutzbriefes erhält.


Autoreifen

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine geeignete Bereifung vor, kommt man dieser Vorschrift nicht nach so ist der vereinbarte Kaskoschutz gefährdet.


Außerordentliche Kündigung

Aus wichtigen Gründen kann der Versicherungsvertrag außerordentlich gekündigt werden.


Bagatellschaden

Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Sachschaden bis zu ca. 1.000 €, bei denen kein Gutachter oder Sachverständiger hinzugezogen werden muss.


Beamtenrabatt

Die meisten Kfz-Versicherer bieten für Beamte und öffentlich Bedienstete einen sogenannten B-Tarif mit Sonderrabatt an.


Begleitetes Fahren

Das begleitete Fahren erlaubt das Autofahren ab dem 17. Lebensjahr unter der Aufsicht einer Begleitperson.


Bereifung

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine geeignete Bereifung vor, wird dieser Vorschrift nicht nachgekommen ist der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung gefährdet.


Berufsgruppenrabatt

Versicherungsnehmer bestimmter Berufsgruppen erhalten in der Kfz-Versicherung einen besonderen Rabatt.


CO2 Ausstoß

Die Höhe der Kfz-Steuer wird durch den CO2-Ausstoß des Kraftfahrzeuges beeinflusst.


Deckungssumme

Die im Versicherungsschein vereinbarte Deckungssumme entspricht dem maximalen Betrag, für den die Kfz-Versicherung im Falle eines Haftpflichtschadens aufkommt.


Diebstahlwarnsystem

Fahrzeuge mit einem Diebstahlwarnsystem bekommen in der Regel einen besonderen Rabatt in der Kaskoversicherung.


Direktregulierung

Eine besondere Form der Schadenregulierung ist die Direktregulierung, die eine schnelle Schadenzahlung an den Geschädigten ermöglicht.


Direktversicherer

Direktversicherer sind Versicherungsgesellschaften, die durch den Verzicht auf Filialen und einen eigenen Außendienst günstigere Versicherungen anbieten können.


Einparkhilfen

Einparkhilfen sind Warnvorrichtungen, die das rangieren und parken eines Fahrzeuges auf engem Raum erleichtern sollen.


Einzelfahrerrabatt

Die meisten Kfz-Versicherungen gewähren einen besonderen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag, wenn das Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer gefahren wird.


Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist Nachfolger der Doppelkarte und muss bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges der Straßenverkehrsbehörde als Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.


Elementarereignisse

Bei den Elementarereignissen handelt es sich um Naturereignisse wie beispielsweise Blitz, Sturm, Hagel oder Überschwemmung.


Erstbesitzerrabatt

Wenn Sie einen Neuwagen erwerben erhalten Sie in der Regel einen besonderen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag in Form des Erstbesitzerrabattes.


Erstprämienverzug

Bezahlt der Versicherungsnehmer den ersten Versicherungsbeitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, kann der Kfz-Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten.


Erstzulassung

Als Erstzulassung wird das Datum bezeichnet, an dem ein Kraftfahrzeug das erste Mal auf einen Besitzer bei einer Behörde zum Straßenverkehr zugelassen wurde.


Fahrerunfallversicherung

Die Fahrerunfallversicherung ist eine optionale Erweiterung der Kfz-Versicherung, die den Autofahrer im Falle eines Verkehrsunfalls zusätzlich schützt.


Fahrlässigkeit

Als Fahrlässigkeit wird ein Schadenverursacher bezeichnet der nicht die notwendige Sorgfalt hat walten lassen.


Fahrzeugalter Rabatt

Ein sogenannter Fahrzeugalter-Rabatt wird von vielen Kfz-Versicherungen gewährt, wenn das zu versichernde Fahrzeug erst wenige Jahre alt ist.


Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist eine Besitzurkunde und muss nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.


Fahrzeughalter

Wer die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug hat und dieses auf eigene Rechnung nutzt ist Fahrzeughalter.


GAP

Bei der GAP-Deckung handelt es sich um einen optionalen Schutz für Leasingfahrzeuge im Rahmen der Kaskoversicherung. Im Schadenfall kommt die GAP-Deckung für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restleasingwert auf.


Garagenrabatt

Viele Kfz-Versicherungen gewähren einen zusätzlichen Rabatt, wenn das zu versichernde Kraftfahrzeug nachts überwiegend in einer Einzel-, Doppel, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt wird.


Gebrauchtwagen

Ein Gebrauchtwagen ist ein Fahrzeug mit einem oder mehreren Vorbesitzern.


Gebrauchtwagenkasko

Einige Kfz-Versicherungen bieten eine spezielle Gebrauchtwagenkasko für Gebrauchtfahrzeuge an. Der Versicherungsschutz liegt hier zwischen einer Teilkasko- und Vollkaskodeckung.


Gefährdungshaftung

Unter der sogenannten Gefährdungshaftung versteht man die Haftung für Schäden, die sich aus dem Betriebsrisiko ohne eigenes Verschulden ergeben.


Gesetzliche Mindestdeckung

Bei der gesetzlichen Mindestdeckung handelt es sich um einen vom Gesetzgeber festgelegten Betrag, mindestens bis zu diesem Betrag muss ein Versicherer im Schadensfall leisten.


Glasschaden

Im Rahmen der Teilkaskoversicherung gelten Schäden an der Fahrzeugverglasung mitversichert.


Grobe Fahrlässigkeit

Verkehrsteilnehmer, die grob fahrlässig handeln (z. Bsp. Rotlichtverstoß), verlieren ihren Anspruch auf den vollen Kaskoschutz, der Versicherer kann die Leistung im Verhältnis zum Grad des Verschuldens kürzen.


Grüne Karte

Die Grüne Versicherungskarte gilt als Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland.


Haarwild

Schäden am eigenen Fahrzeug durch den Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert.


Hagelschaden

Schäden, die durch Hagelschlag am Fahrzeug hervorgerufen werden, sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt.


Hauptuntersuchung (HU)

Durch die Hauptuntersuchung (HU) wird festgestellt, ob ein Kraftfahrzeug verkehrssicher für den Straßenverkehr ist.


Herstellerschlüssel

Der Herstellerschlüssel-Nummer (HSN) dient zusammen mit der Typschlüsselnummer (TSN) zur Identifizierung eines Fahrzeugtyps.


Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung sichert Personenschäden von Fahrzeuginsassen ab.


Kaskoversicherung

Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers auf.


Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschriebene und kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Verkehrsopfern auf, die durch den Betrieb und Haltung des versicherten Fahrzeugs entstanden sind.


Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer muss für alle motorisierten Kraftfahrzeuge an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.


Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden zu Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt.


Kündigung

Bei einer Kündigung der Kfz-Versicherung wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.


Leasing

Leasing ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Fahrzeug des Leasinggebers gegen Zahlung der vereinbarten Leasingrate dem Fahrer zur Nutzung überlassen wird.


Mallorca Police

Die sogenannte Mallorca Police ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für gemietete Fahrzeuge im europäischen Ausland.


Malusdatei

Die Malusdatei ist die zentrale Datenbank der Versicherungswirtschaft, in dieser werden alle Schadenfälle und Schadensklassen jedes Kfz-Versicherers erfasst und gespeichert.


Marderbiss

Häufig werden Schäden an Zündkabeln, Gummidichtungen und Schläuchen im Motorraum durch Marderbisse hervorgerufen.


Mietwagen

Ein Mietwagen ist ein Kraftfahrzeug, das gegen eine Nutzungsgebühr geliehen werden kann.


Mindestdeckung

Bei der Mindestdeckung handelt es sich um einen vom Gesetzgeber festgelegten Betrag, mindestens bis zu diesem Betrag muss ein Versicherer im Schadensfall leisten.


Nachhaftung

Nach einer Fahrzeug Abmeldung haftet der Versicherer noch bis zu einem Monat.


Neu für alt

Die Abzüge "neu für alt" sollen Wertsteigerungen ausgleichen, die sich daraus ergeben, dass im Schadenfall alte Teile gegen neue Teile ausgetauscht werden.


Neupreisentschädigung

Die Neupreisentschädigung ist eine optionale Erweiterung der Kfz-Versicherung, die festlegt, dass bei einem Totalschaden oder einer Entwendung (Fahrzeugdiebstahl) der Neupreis des Fahrzeuges - unabhängig vom tatsächlichen Zeitwert - erstattet wird.


Neuzulassung von neuen und gebrauchten Fahrzeugen

Die Fahrzeugzulassung bei der Straßenverkehrsbehörde ist Voraussetzung dafür, dass ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen benutzt werden darf.


Nutzerkreisnachlass

Bei dem Nutzerkreisnachlass handelt es sich um einen besonderen Rabatt, den Kfz-Versicherungen dem Versicherungsnehmer gewähren, wenn sein Fahrzeug nur von einem vertraglich festgelegten Personenkreis gefahren wird.


Nutzung

Der Versicherungsbeitrag, den ein Versicherungsnehmer bei der Kfz-Versicherung zu zahlen hat, richtet sich unter anderem auch danach, ob ein Fahrzeug ausschließlich privat oder auch gewerblich genutzt wird.


Nutzungsausfallentschädigung

Wird ein privat genutztes Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt (Haftpflichtschaden), hat der betroffene Fahrzeughalter für den Zeitraum, in dem sein Fahrzeug repariert wird, Anspruch auf einen Mietwagen oder eine finanzielle Entschädigung.


Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertragsverhältnis.


Online Nachlass

Bei dem online Nachlass handelt es sich um einen Beitragsnachlass der von einigen Versicherungsgesellschaften auf online beantragte Kfz-Versicherungen gewährt wird.


Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung kann bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Versicherungsvertrags erfolgen.


Partnerrabatt

Wird das zu versichernde Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer und seinem Partner genutzt, gewähren viele Kfz-Versicherungen einen besonderen Nachlass in Form des Partnerrabatts.


Personenschaden

Kommt eine Person zu einem körperlichen Schaden, spricht man von einem Personenschaden.


Pflichtverletzung

Hält sich der Versicherungsnehmer nicht an die gesetzlich und vertraglich auferlegten Pflichten (Obliegenheiten), riskiert er den Verlust seines Versicherungsschutzes.


Pflichtversicherung

Im Pflichtversicherungsgesetz ist geregelt unter welchen Voraussetzungen Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen.


Pflichtversicherungsgesetz

Im Pflichtversicherungsgesetz (§ 1PflVG) ist geregelt unter welchen Voraussetzungen Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen.


Police

Bei der Police handelt es sich um den Versicherungsschein, dieser dokumentiert die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer.


Punkte in Flensburg

Wenn der Versicherungsnehmer keine Punkte in Flensburg hat gewähren einige Kfz-Versicherungen einen besonderen Beitragsnachlass.


Rabatte

Kfz-Versicherungen gewähren ihren Kunden Rabatte für eine Vielzahl von tarifrelevanten Merkmalen.


Rabattretter

Ein Rabattretter ist eine vertragliche Option der Kfz-Versicherung, die ermöglicht, dass der Beitragssatz nach einem eingetretenen Schadenfall nicht angehoben wird.


Rabattschutz

Der Rabattschutz ist eine Option der Kfz-Versicherung, die den Versicherungsnehmer nach einem eingetretenen Schadenfall vor der Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse und somit vor der Erhöhung des Beitragssatzes und des Versicherungsbeitrages bewahrt.


Rabattübertragung

Der Versicherungsnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen seinen Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen.


Regionalklassen

Jeder Wohnort ist einer Regionalklasse zugeordnet, die Regionalklasse hat direkten Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages in der Kfz-Versicherung.


Risikofaktoren

Risikofaktoren sind festgelegte Kriterien der Versicherungsgesellschaften, anhand dieser Faktoren wird die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages für den Versicherungsnehmer bestimmt.


Ruheversicherung

Wird ein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt tritt die beitragsfreie Ruheversicherung - bis zu maximal 18 Monate - in Kraft.


Rückstufung

Muss die Kfz-Versicherung für einen entstandenen Schaden aufkommen, so wird der Versicherungsnehmer zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres in eine niedrigere und somit schlechtere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft.


Sachschaden

Ein Sachschaden ist eine Beschädigung oder Zerstörung eines Wertgegenstandes.


Saisonkennzeichen

Bei dem Saisonkennzeichen handelt es sich um ein auf bestimmte Monate befristetes amtliches Kennzeichen, z.B. mit dem Zusatzvermerk 03-10 für die Monate März bis Oktober jeden Jahres.


Schadenersatz

Als Schadenersatz wird der finanzielle Ausgleich eines Schadens bezeichnet.


Schadenrückkauf

Bei einem Schadenrückkauf zahlt der Versicherungsnehmer den Haftpflichtschaden, den die Kfz-Versicherung bereits reguliert hat, nachträglich zurück. Im Gegenzug wird der Versicherungsnehmer so gestellt als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre und es erfolgt keine Erhöhung des Beitragssatzes.


Schutzbrief

Der Schutzbrief ist eine Tarifoption der Kfz-Versicherung mit der der Versicherungsschutz um zusätzliche Leistungen bei Panne oder Unfall erweitert werden kann.


Selbstbeteiligung (SB)

Die Selbstbeteiligung (SB) weist den Betrag aus, für den die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall nicht aufkommt.


Sonderkündigungsrecht

Aus triftigem Grund kann eine Kfz-Versicherung auch unterjährig außerordentlich gekündigt werden.


Tarifgruppe

Zur Kalkulation der Versicherungsprämie ordnen Versicherungsunternehmen die Versicherungsnehmer je nach ausgeübten Berufen ganz bestimmten Tarifgruppen zu.


Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man wenn die anfallenden Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert des betroffenen Fahrzeuges übersteigen.


Typklassen

Jedes Fahrzeug ist einer bestimmten Typklasse zugeordnet, die Typenklassen geben Auskunft über den Schadenverlauf und beeinflussen den Versicherungsbeitrag nachhaltig.


Typschlüsselnummer

Die Typschlüsselnummer (TSN) ist dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen und dient der Identifizierung und Einstufung eines Kraftfahrzeuges in der Kfz-Versicherung.


Ummeldung

Immer wenn ein Fahrzeug den Besitzer wechselt oder sich der Wohnort des Halters ändert ist eine Fahrzeug-Ummeldung notwendig.


Unbegrenzte Deckung

Wenn im Versicherungsschein festgelegt ist, dass die vereinbarte Deckungssumme unbegrenzt ist, bedeutet dies, dass die Kfz-Versicherung für Haftpflichtschäden in unbegrenzter Höhe aufkommt.


Unterjährige Zahlung

Wenn der Versicherungsnehmer den Beitrag nicht für ein Jahr im Voraus sondern monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlt spricht man von einer unterjährigen Zahlungsweise.


Vermögensschaden

Vermögensschäden sind Schäden bei dem für den Geschädigten ein finanzieller Nachteil entstanden ist der in keinem Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden steht.


Versicherte Person

Versicherte Personen im Rahmen einer Kfz-Versicherung sind der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter, der Fahrzeugeigentümer und der oder die Fahrer des Kraftfahrzeuges.


Versicherungsantrag

Ein Versicherungsantrag ist die Willenserklärung des Antragsstellers einen Versicherungsvertrag abzuschließen.


Versicherungsbeginn und Versicherungsende

Ab dem Tag der Fahrzeugzulassung besteht Versicherungsschutz, gleichzeitig beginnt an diesem Tag der Versicherungsvertrag. Der Versicherungsvertrag endet nach einem Versicherungsjahr. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.


Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft.


Versicherungspflicht

In Deutschland besteht für alle Kraftfahrzeuge eine Versicherungspflicht, das heißt jedes Kraftfahrzeug was am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt muss haftpflichtversichert sein.


Versicherungswechsel

Der Wechsel einer Versicherung ist durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich.


Vertragsstrafe

Für falsche oder nicht vollständige Angaben im Versicherungsantrag können Versicherungsgesellschaften Vertragsstrafen verhängen.


Vorläufige Deckung

Den vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz vom Tag der Fahrzeug-Zulassung bis zum Erhalt des Versicherungsscheins bezeichnet man als vorläufige Deckung.


Werkstattbindung

Vereinbart der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss eine Werkstattbindung, so verpflichtet er sich, alle anfallenden Kaskoschäden in einer von der Versicherungsgesellschaft vorgegebenen Werkstatt durchführen zu lassen.


Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt, so dass jedem Versicherungsnehmer generell ein 14 tägiges Widerrufsrecht zusteht.


Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der zu zahlen ist, um ein Fahrzeug im Falle einer Beschädigung, einer Zerstörung oder eines Verlustes durch ein gleichwertiges Fahrzeug zu ersetzen.


Winterreifen

In Deutschland besteht Winterreifenpflicht. Demnach sollte in der kalten Jahreszeit auf die richtige Bereifung geachtet werden um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.


Zeitwert

Der Zeitwert entspricht dem aktuellen Fahrzeugwert unter Berücksichtigung der individuellen Wertminderung und Wertsteigerung.


Zentralruf

Durch den Zentralruf der Autoversicherer kann anhand des amtlichen Kennzeichens die Kfz-Versicherung eines Unfallverursachers ermittelt werden.


Zulassung

Unter Zulassung versteht man die Erlaubnis mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Als Zulassungsverfahren bezeichnet man den Zeitraum zwischen der Antragsstellung bis zur Erlaubniserteilung.


Zulassungsbescheinigung

Der Fahrzeugschein wurde durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.


Zweitwagen

Bei der erstmaligen Zulassung und Versicherung eines Zweitwagens wird dieser in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse SF-½ eingestuft. Abweichende Regelungen ermöglichen den Zweitwagen wie den Erstwagen zu versichern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden.


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