AHB

AHB ist die Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die vertraglichen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner geregelt.

Oftmals werden die AHB um „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen“ (BBR) und/oder Klauseln erweitert, die den genauen Inhalt und Leistungsumfang der jeweiligen Versicherungsgesellschaft definieren.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sind Bestandteil des Geschäftsplans eines jeden Versicherungsunternehmens. Bis 1994 mussten diese noch dem BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) zur Bewilligung vorgelegt werden.


Gefährdungshaftung

Wird von einer Person ein Hund - aus gesetzlicher Sicht ein Luxustier - gehalten, so haftet diese Person allein aus der sich daraus ergebenen Gefährdung heraus. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten Gefährdungshaftung.

Der Tierhalter ist dadurch auch ohne ein schuldhaftes Handeln für jeden Schaden verantwortlich und haftbar zu machen der Dritten durch seinen Hund entsteht.

Gesetzlicher Hintergrund: Allein durch das Halten eines Hundes schafft der Hundebesitzer eine besondere Gefahrenquelle für seine Umwelt.


Kampfhund

Nur wenige Hundehaftpflicht Versicherer versichern die Haltung von gefährlichen Hunden, Kampfhunden oder Kreuzungen mit diesen Rassen. Die meisten Versicherungsgesellschaften erheben Prämienzuschläge für als gefährlich eingestufte Hunderassen.

Zu den als gefährlich eingestuften Hunderassen gehören:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pitbullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa-Inu

Kreuzungen mit den hier aufgezählten Rassen fallen ebenfalls unter die Kategorie der Kampfhunde.


Luxustier

Im Gegensatz zum Nutztier ist ein Luxustier ein zu privaten Zwecken gehaltenes Haustier welches weder dem Beruf, noch der Erwerbstätigkeit dient und nicht zum Unterhalt des Halters beiträgt. Da nur für Luxustiere die sogenannte Gefährdungshaftung gilt, ist diese Definition maßgeblich für alle Hundehaftpflichtversicherungen.


Nutztier

Nutztiere sind im Allgemeinen alle Tierarten, die zum Nutzen des Besitzers gehalten oder gezüchtet werden. Nutztiere kommen überwiegend in der Landwirtschaft zum Einsatz, entweder wird ihre Arbeitskraft genutzt oder sie liefern beispielsweise Fleisch, Milch, Eier und viele andere Rohstoffe. Im Gegensatz zu Luxustier-Haltern können Nutztier-Besitzer nicht im Rahmen einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden.


Personenschaden

Ein Personenschaden ist ein Ereignis welches eine Schädigung der Gesundheit oder des menschlichen Körpers oder den Tod verursacht hat. Zu einem Personenschaden kommt es manchmal schneller als man denkt, zum Beispiel: Der Hund reißt sich von der Leine und läuft plötzlich auf die öffentliche Straße und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, bei dem Unfall werden mehrere Personen schwer verletzt.


Risikoausschlüsse

Nicht alle Schäden sind über eine Hundehaftpflicht versicherbar. Nicht versicherte Schäden werden allgemein als sogenannte Risikoausschlüsse bezeichnet.

In der Regel bietet die Hundehaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz für:

  • Schäden die von Kampfhunden verursacht werden.
  • Schadenfälle, die dadurch entstehen, weil der Hundehalter gegen Gesetzte oder Verordnungen wie z.B. die auferlegte Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht missachtet hat.
  • Sogenannte Eigenschäden, wenn durch den gehaltenen Hund eigene Sachen zu Schaden kommen und Schäden an gemieteten Sachen.
  • Generell ausgeschlossen bleiben vom Versicherungsschutz Schäden die vorsätzlich verursacht werden.
  • Landwirtschaftlich oder beruflich eingesetzte Tiere müssen generell im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung separat versichert werden.

Sachschaden

In der Hundehaftpflichtversicherung versteht man unter einem Sachschaden die Beschädigung oder die Vernichtung von Gegenständen. Zum Beispiel wenn der Hund die Blumenvase eines Anderen umreißt und diese zerstört wird oder der Hund die Hose des Postboten zerreißt.


Vermögensschaden

Bei einem Vermögensschaden handelt es sich um einen reinen wirtschaftlichen Schaden, der durch fehlerhaftes Verhalten einer dritten Person entstanden ist.

In der Rechtsprechung ist die Rede von "echten" und "unechten" Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden sind Schäden ohne dass ein Sachschaden oder Personenschaden eingetreten ist und passieren in der Praxis eher selten.

Unechte Vermögensschäden sind Schäden die in Folge eines vorangegangenen Sachschadens oder Personenschadens entstanden sind.


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