Was versichert die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus. Anders gesagt: Alles das was Sie in Ihr Haus oder Ihre Wohnung eingebracht haben gehört mit zum Hausrat.

Zu beachten gilt: Der einfache Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung und Glasbruchschäden an der Mobiliar- und Gebäudeverglasung sind nicht standardmäßig versichert. Diese Bereiche können entweder als Ergänzung oder separat versichert werden. Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle gewerblich genutzten Gegenstände.


Was zählt zur Wohnfläche?

Die Wohnfläche setzt sich aus der Grundfläche aller Räume des zu versichernden Wohnobjekts zusammen. Mit zur Wohnfläche gehören auch Wintergärten und Hobbyräume.

Von der Wohnfläche ausgenommen hingegen sind:

  • Treppen,
  • Balkone,
  • Terrassen,
  • Loggien,
  • Keller- oder Speicherräume, sofern diese nicht zu Wohn- oder zu Hobbyzwecken genutzt werden.

Das Arbeitszimmer von Selbstständigen oder Freiberuflern in der privat genutzten Wohnung gehört ebenfalls zur Wohnfläche, wenn diese Räume nach besonderen Bedingungen mitversichert werden sollen. Übliche Bedingung für den Einschluss in der Hausratversicherung ist, dass das Arbeitszimmer ausschließlich über den privaten Wohnraum zu betreten ist.


Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Die gewählte Versicherungssumme der Hausratversicherung sollte möglichst genau dem Neuwert Ihres Hausrats entsprechen. Den genauen Wert aller Gegenstände und Möbel zu ermitteln kann sehr aufwendig sein. Dennoch sollte die Wertermittlung genau sein, denn liegt die Versicherungssumme unter dem Wert des versicherten Hausrats, droht eine Unterversicherung. Und Unterversicherung bedeutet, dass Ihnen Schäden nur anteilig ersetzt werden.

Mit der Vereinbarung der sogenannten „Unterversicherungsverzicht“ Klausel verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die Überprüfung des Hausratwertes und auf etwaige Abzüge aufgrund einer bestehenden Unterversicherung. Den Unterversicherungsverzicht gewähren die meisten Versicherer bei einer Versicherungssumme von 650 EUR je Quadratmeter-Wohnfläche.

Jedoch sollten Sie bei dieser Art der Berechnung beachten, dass Sie im Schadenfall einen maximal Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme haben. Bei 50 qm Wohnfläche und 650 EUR Versicherungssumme je Quadratmeter ergibt das eine Höchstentschädigungsleistung von 32.500 EUR im Schadenfall.

Sollten Sie einen Unterversicherungsverzicht wünschen, ist es ratsam die errechnete Summe mit den Werten Ihrer Einrichtung und Ihren Anschaffungen zu vergleichen.


Welche Schäden ersetzt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagel.

Die sogenannte Elementarschadenversicherung die für Schäden durch andere Naturereignisse wie z.B. Hochwasser, Erdrutsch, Schneedruck usw. leistet kann als zusätzlich Baustein im Rahmen der Hausratversicherung versichert werden.


Wie unterscheiden sich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen ab, die sich in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung befinden.

Mit der Wohngebäudeversicherung ist Ihr Haus gegen eintretende Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Diese Gefahren werden zwar auch mit einer Hausratversicherung versichert, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied. Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alles, was fest mit diesem verbunden ist, wie beispielsweise Mauern, Fliesen, fest verlegte Böden, Einbaumöbel und die technischen Anlagen zum Betrieb des Gebäudes wie z.B. die Zentralheizung.

Eine Überschneidung der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung gibt es nur in sehr seltenen Fällen wie z.B. bei Markisen oder SAT-Anlagen.


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