Warum eine private Unfallversicherung?

Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, da wo kein gesetzlicher Unfallschutz gegeben ist. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt lediglich bei Unfällen die während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Hin- oder Rückweg zur Arbeitsstelle eintreten. Aufgrund dieser Tatsache ist eine zusätzliche private Unfallabsicherung sehr wichtig.

Entstehen dem Versicherten durch einen Unfall (in der Freizeit oder während seiner Berufstätigkeit) schwere körperliche oder auch geistige Schäden, können diese eine enorme finanzielle Belastung für den Betroffenen bedeuten. So können neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen auch behindertengerechte Umbauten beispielsweise am Fahrzeug und im Haus oder in der Wohnung erforderlich sein.

Durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist der Versicherte geschützt, da er die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme von seinem Unfallversicherer erhält und damit die durch ein Unfallereignis entstehenden Mehrkosten decken kann.


Was sind Unfälle im Rahmen der Unfallversicherung?

In der privaten Unfallversicherung ist der versicherte Unfallbegriff genau definiert.

Ein versichertes Unfallereignis liegt demnach vor, wenn die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, die durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis verursacht wurde.


Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Die Versicherungssumme sollte auf jeden Fall in ausreichender Höhe vereinbart werden. Fachleute und Verbraucherschützer empfehlen eine Grundsumme von mindestens 100.000 € und als Höchstleistung mindestens 500.000 € bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Diese Auszahlung gewährleistet eine Unfallversicherung mit einer 500% Progression, diese erhöht den Betrag der Kapitalauszahlung je nach Höhe des Invaliditätsgrades, bis hin zum 5-fachen Betrag der Grundsumme bei 100 prozentiger Unfallinvalidität.

Bei einer 350% Progression müsste die Grundinvaliditätssumme  demnach 143.000 € betragen um eine Kapitalleistung von 500.500 € bei einer 100 prozentigen Invalidität zu gewährleisten.

Bei einer Progressionsstaffel von 225% sollte die Grundsumme mindestens 223.000 € betragen um auf eine maximale Kapitalauszahlung von 501.750 € bei 100 prozentiger Unfallinvalidität zu kommen.


Wann leistet die Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung leistet bei Eintritt des Versicherungsfalls.

Der Versicherungsfall tritt im Invaliditätsfall durch ein Unfallereignis der versicherten Person ein und der Versicherungsnehmer erhält die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung.

Der Invaliditätsgrad wird dabei anhand der geltenden Gliedertaxe ermittelt und in besonderen Fällen auch ärztlich festgestellt.

Viele private Unfallversicherungen sehen dabei bereits Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent vor. Zu geringen Invaliditätsgraden kann es kommen, wenn der Versicherte unfallbedingt unter Beweglichkeitseinschränkungen (z.B. der Gelenke) leidet.


Wovon hängt die Höhe der Unfallleistungen ab?

Die Versicherungsleistungen hängen vom Invaliditätsgrad des Versicherten ab. Wie hoch die Entschädigungszahlungen der privaten Unfallversicherung im Detail ausfallen, wird anhand der vereinbarten Gliedertaxe bestimmt.

Einheitliche Gliedertaxen gibt es nicht, vielmehr sind die Gliedertaxen bei den einzelnen Unfallversicherern unterschiedlich gestaltet.

Daher sollte bei der Auswahl der privaten Unfallversicherung auf gute Versicherungsbedingungen mit einer guten Gliedertaxe geachtet werden.


Schützt die private Unfallversicherung im Ausland?

Ja, der Schutz der privaten Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag und weltweit.

Somit sind sowohl Unfälle, die in der Freizeit passieren wie bspw. im Urlaub oder auf Reisen, als auch Unfälle, die sich am Arbeitsplatz ereignen, versichert.


Sind gefährliche Hobbys mitversichert?

Zu gefährlichen Hobbys gehören in der privaten Unfallversicherung besonders risikoreiche Sportarten. Hierzu zählen z.B. Tauchen, Paragliding, Bergsteigen oder Drachenfliegen. Solange diese Hobbys nur in der Freizeit betrieben werden, das heißt nicht beruflich, sind diese üblicherweise mitversichert.

Jedoch erheben einige Unfallversicherer für diese Risiken einen Prämienzuschlag, andere Versicherer schließen den Versicherungsschutz für bestimmte Risikosportarten generell aus der Unfallversicherung aus.


Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?

Sofern bei der Antragsstellung Gesundheitsfragen vom Unfallversicherer gestellt werden, so sind diese wahrheitsgemäß zu beantworten, damit Ihnen im Versicherungsfall keine Nachteile entstehen können.

Die meisten Versicherer verzichten jedoch auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung und stellen üblicherweise nur die Frage ob Sie derzeit Gesund sind oder ob Sie an einer schweren Krankheit leiden. Ist dies der Fall können Betroffene auf eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen ausweichen, diese finden Sie mit unserem Unfallversicherung Rechner schnell und einfach.


Wer kann sich nicht privat unfallversichern?

Eine private Unfallversicherung können generell keine Personen abschließen die sich bereits in einer Pflegestufe befinden bzw. pflegebedürftig sind.


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