Unfallversicherung Ratgeber

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfallereignissen während der Arbeitszeit. Die meisten Unfälle passieren allerdings in der Freizeit, daher ist eine zusätzliche Absicherung in Form einer privaten Unfallversicherung durchaus wichtig. Denn die gesetzliche Unfallversicherung erstattet Ihnen bei Unfällen in der Freizeit keinen Cent.

Die private Unfallversicherung hingegen leistet für auftretende Mehrkosten während des Klinikaufenthalts, bei notwendigen Arztbesuchen sowie auch für kosmetische Operationen und eine barrierefreie Einrichtung der eigenen Wohnung.

Im Falle einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Versicherten deckt die private Unfallversicherung Einkommensverluste sowohl von Arbeitnehmern, als auch von Selbstständigen oder Freiberuflern ab.

Ohne eine private Unfallversicherung müssten Sie für viele unfallbedingte Kosten selbst aufkommen. Für viele Menschen kann die Höhe dieser Ausgaben eine existenzbedrohende Form annehmen. Gerade Hauptverdiener in der Familie sollten Sie sich für den existenzsichernden Schutz einer privaten Unfallversicherung entscheiden.

Für Kinder besonders wichtig

Kinder sind verspielt, unbedacht und manchmal etwas unvorsichtig. Ihnen fehlt noch die Erfahrung und Voraussicht auf möglich Gefahren. Leider sind deshalb Unfälle im Straßenverkehr, beim Sport oder auf dem Kinderspielplatz keine Seltenheit. Aber auch draußen in der Natur lauern nicht unerhebliche Gefahren, so kann ein Kind z.B. durch einen Zeckenbiss einen erheblichen gesundheitlichen Schaden erleiden. Auch kann es vorkommen, dass Kinder versehentlich giftige Stoffe schlucken oder von einem tollwütigen Tier gebissen werden.

Wenn ein Kind durch einen Unfall zum Invaliden wird, kann es im schlimmsten Fall sogar zum Sozialfall werden, da die Gefahr besteht nie einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und dadurch das nötige Einkommen zum Lebensunterhalt fehlt. Aus diesen Gründen ist eine Kinderunfallversicherung besonders wichtig und sollte von den Eltern bereits frühzeitig abgeschlossen werden. Bereits Neugeborene können über eine Kinderunfallversicherung kostengünstig versichert werden.

Achten Sie bei der Auswahl der Kinderunfallversicherung auf den Leistungsumfang des jeweiligen Unfallversicherers. Nicht alle Unfallversicherer bieten den wichtigen Kinderunfallschutz der durch Vergiftungen zu erheblichen Gesundheitsschäden führen kann.

Versicherungsleistungen und Steuern

Erhalten Sie aufgrund eines eingetretenen Unfallereignisses eine Kapitalauszahlung von Ihrer privaten Unfallversicherung im Invaliditätsfall, so ist diese Kapitalleistung steuerfrei.

Zahlt die Unfallversicherer eine lebenslange Rente, so unterliegt deren Ertragsanteil der Einkommenssteuer. Je jünger der Rentenbezieher ist, umso größer fällt der Ertragsanteil aus.

Die richtige Versicherungssumme

Vor dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten Sie gut überlegen, welche Versicherungssumme Sie auswählen. Viele private Unfallversicherungen bieten Mehrleistungsmodelle an, bei denen Sie im Versicherungsfall eine Mehrleistung vom Unfallversicherer erhalten. Werden Sie aufgrund eines Unfallereignisses Invalide, steigen die Kapitalzahlungen der Unfallversicherung progressiv zum festgestellten Invaliditätsgrad. Damit können insbesondere die hohen Kosten gedeckt werden, die häufig bei schweren Unfällen mit höheren Invaliditätsgraden entstehen.

Das wichtigste Kriterium hierfür war bislang das Einkommen der versicherten Person. Als Faustformel für Erwachsene galt, die Versicherungssumme sollte dem 200-fachen des monatlichen Nettoeinkommens entsprechen. Diese Summe entspricht ihrem monatlichen Nettoeinkommen, wenn die Versicherungshöchstleistung mit einer Verzinsung von 6 Prozent angelegt wird – ohne das ausgezahlte Kapital dabei anzugreifen. Eine Verzinsung mit sechs Prozent Nettorendite gibt es seit einigen Jahren schon nicht mehr. Realistischer wären eher 3 Prozent, was zur Folge hätte dass die Höchstleistung im Invaliditätsfall demnach dass 400-fache des Monatseinkommens betragen müsste, wenn man den Kapitalverzehr ausschließen und das Kapital auf Dauer erhalten möchte.

Inzwischen sind Fachleute und vor allem Verbraucherschützer zu der Empfehlung übergegangen, dass eine Grundsumme von 100.000 € und eine Höchstleistung von 500.000 € bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 100 Prozent ausreichend sind. Hierfür würde sich eine Unfallversicherung mit einer 500 Prozent Progression anbieten, diese stellt dem Betroffenen eine maximale Kapitalleistung bis zum 5-fachen der Invaliditätsgrundsumme als Höchstleistung bei einer 100 prozentigen Unfallinvalidität zu Verfügung.

Bei einer 350% Progression müsste die Grundsumme schon 143.000 € betragen, damit die Unfallversicherung im Fall der Fälle eine Kapitalleistung von 500.500 € als Einmalentschädigung zur Verfügung stellt.

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