Privathaftpflicht Ratgeber

Nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss jede Person, die „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“ dem anderen den daraus entstehenden Schaden ersetzen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist daher eine der wichtigsten Versicherungen, die in keinem Privathaushalt fehlen sollte. Sie sichert die Schadenrisiken ab, die durch Ungeschicklichkeit, Vergesslichkeit oder Fahrlässigkeit des Versicherten entstehen. Der Schutz der Privathaftpflicht gilt dabei rund um die Uhr und weltweit.

Ausreichende Deckung ist wichtig

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für verursachte Schäden gegenüber Dritten auf. Achten Sie bei Versicherungsabschluss auf eine ausreichend hohe Deckungssumme, da die Privathaftpflicht nur bis zu dieser Deckungssumme Schäden ersetzt. Für Personen- und Sachschäden sowie für sonstige Vermögensschäden sollte die Versicherungssumme mindestens 3 Mio. EUR betragen. Familien mit Kindern sollten eine möglichst hohe Versicherungssumme auswählen, denn durch die Ausgelassenheit von Kindern können schnell unbeabsichtigt hohe Unfallschäden eintreten.

Familie ist mitversichert

Bei Familientarifen gilt die Privathaftpflicht für die ganze Familie. Auch bereits volljährige Kinder sind mitversichert, wenn sie unverheiratet sind und sich in der Erstausbildung oder im Studium befinden. Lebenspartner in einer eheähnlichen Gemeinschaft sind nur dann Haftpflicht versichert, wenn dieser namentlich im Versicherungsschein genannt ist.

Besonderheiten für Familien mit Kindern

Für Familien ist der Abschluss einer Privathaftpflicht unbedingt empfehlenswert, denn wenn ein Kind einen Schaden verursacht, dann haften die Eltern uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Für Familien ist besonders wichtig, dass Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr im privaten Bereich und im Verkehrsbereich bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nicht schuldfähig sind und daher nicht zum Schadenersatz verpflichtet werden können. Sofern Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzen und trotzdem ein Schaden entstehen sollte, können weder die Eltern, noch das Kind zur Zahlung des Schadenersatzes herangezogen werden. Viele Eltern zahlen Schadenersatzansprüche meistens selbst, um unangenehme Situationen zu vermeiden. Je nach den persönlichen Ansprüchen gibt es für Familien die Möglichkeit, zusätzliche Schäden zu versichern, wie beispielsweise deliktunfähige Kinder, dass Hüten fremder Hunde, oder die Tätigkeit als Tagesmutter.

Anpassung der versicherten Risiken nicht vergessen

Beim Abschluss der Privathaftpflichtversicherung sollten bereits bestehende Risiken genau geprüft werden. Erweitern sich im Laufe der Zeit die Risiken, wie zum Beispiel durch einen Hund als neues Haustier, muss dies Risiko zusätzlich versichert werden.

Eine übliche Komponente im Versicherungsumfang ist der „passive Rechtsschutz“. Gestellte Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherten werden dabei durch den Privathaftpflichtversicherer geprüft und ggf. mit juristischen Mitteln abgewehrt, sofern diese der Art oder Höhe nach ungerechtfertigt sind. Kosten eines Rechtsstreites, den der Haftpflichtversicherer führt um Ihre Rechte und Interessen zu wahren, gehören ebenfalls zum Versicherungsumfang einer Privathaftpflicht.

Risikoausschlüsse

Bei der Auswahl einer Privathaftpflichtversicherung sollten Sie besonders auf eventuelle Risikoausschlüsse des Haftpflichtversicherers achten. Denn jede Versicherungsgesellschaft schließt bestimmte Schadensfälle aus, so zum Beispiel den Ersatz für verlorengegangene Dinge, Strafen und auch Bußgelder. Informieren Sie sich vor Abschluss genau über den Versicherungsumfang, damit es im Schadenfall keine bösen Überraschungen gibt.

Besondere Risiken sind separat zu versichern

Neben der allgemeinen Haftpflicht können spezielle Haftpflichtverträge abgeschlossen werden, die besondere Risiken abdecken. Zum Beispiel die Bauherrenhaftpflicht, die Unfälle auf einer Baustelle reguliert. Oder die Tierhalterhaftpflicht, die für Schäden durch privat gehaltene Hunde oder Pferde aufkommt.

Ob besondere oder allgemeine Haftpflicht - vor Vertragsabschluss sollte immer die genaue persönliche Situation analysiert werden, bevor Sie verschiedene Privathaftpflicht Tarife vergleichen.

Forderungsausfalldeckung versichern

Einige Haftpflichtversicherer bieten eine sogenannte Forderungsausfalldeckung als Ergänzung an. Wenn Sie selbst durch eine andere Person zu Schaden kommen und der Schadenverursacher nicht Haftpflichtversichert oder zahlungsfähig ist, erhalten Sie keinen Schadenersatz. Das bedeutet, dass Sie selbst die entstandenen Schadenkosten tragen müssen. Diese können - vor allem bei Personenschäden - zur großen finanziellen und lebenslangen Belastung führen. Vor einem solchen Schreckensszenario sollten Sie sich mit einer Forderungsausfalldeckung im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung schützen. In diesem Fall kommt sie für den Ihnen entstandenen Schaden auf.

Zu beachten gilt: Die Privathaftpflicht zahlt im Allgemeinen erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um den Schadenersatz vom Verursacher zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Forderungsausfallversicherung meisten erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden sind bei vielen Gesellschaften von der Forderungsausfalldeckung ausgeschlossen.

Privathaftpflicht berechnen und vergleichen

Hier können Sie Privathaftpflicht Tarife kostenlos berechnen und unverbindlich vergleichen. Die Berechnung mit dem Privathaftpflicht Vergleichsrechner geht schnell und der Tarifvergleich sehr einfach.

Wenn Ihnen das Angebot zusagt können Sie Ihre Privathaftpflicht gleich online abschließen, die Vertragsunterlagen mit dem Versicherungsschein und der Rechnung folgen dann direkt vom ausgewählten Haftpflicht Versicherer in nur wenigen Tagen auf dem Postwege.

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