ABS

Beim ABS (Anti Blockier System) handelt es sich um eine Verbesserung des Bremssystem für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Durch die Bremsdruckregelung in kurzen Intervallen wird beim starken Bremsen das Blockieren der Räder durch das ABS verhindert und ermöglicht somit dem Fahrer, sein Motorrad selbst auf rutschigen Fahrbahnen kontrolliert weiter lenken zu können. Wenn ein zu versicherndes Motorrad über ein Anti-Blockier-System verfügt, so wirkt sich das positiv auf die Versicherungsbeiträge aus.


Erstzulassung

Das Datum der Erstzulassung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein) eingetragen. Es muss nicht immer identisch mit dem Baujahr sein. Haben neue Motorräder eine längere Standzeit bis zum Verkauf beim Motorradhändler, so weicht das Baujahr von dem Datum der Erstzulassung ab.

Anhand des Erstzulassungsdatums können Nutzungsdauer des Motorrads und somit auch sein genauer Wert bestimmt werden. Außerdem spielt das Datum der Erstzulassung eine wichtige Rolle für die Prämienberechnung zur Motorradversicherung. Zum Beispiel wenn ein Tarif eine begrenzte Neuwertentschädigung, die nur für einen gewissen Zeitraum gültig ist, vorsieht.

Je nach dem Datum der Erstzulassung gelten für Motorräder ganz unterschiedliche Vorschriften der StVO, beispielsweise im Hinblick auf den zulässigen Schallpegel im Leerlauf oder im Fahrbetrieb, auf das Abgasverhalten oder auf die Platzierung von Spiegeln und Blinkern. Wenn die Erstzulassung des Motorrades vor einer Vorschriftenänderung der StVO liegt, so gelten weiterhin die alten Regelungen anstatt der Neuregelung.


EVB Nummer

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Motorrädern ersetzt die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) die alte Versicherungsbestätigungskarte in Form der Doppelkarte.

Die Motorradversicherer übermitteln die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer heute online nach dem Vertragsabschluss sowie per E-Mail und ggf. per SMS oder Post an den Versicherungsnehmer. Anhand der siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben kann die Straßenverkehrsbehörde bei der Motorrad-Zulassung online überprüfen, ob für das Motorrad der gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtschutz besteht.

Dieses elektronische Zulassungsverfahren ermöglicht einen schnellen und einfachen Austausch zwischen Motorrad Versicherer und Straßenverkehrsbehörde. Auch der Motorradfahrer profitiert von diesem Zulassungsverfahren durch einen schnelleren und papierlosen Ablauf.


Grobe Fahrlässigkeit

Wenn jemand die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße außer Acht lässt, dann geht die Rechtsprechung von einer groben Fahrlässigkeit aus. Im Rahmen der Motorradversicherung riskiert der Fahrer im Schadenfall durch grob fahrlässiges Handeln den Schutz seiner Kaskoversicherung zu verlieren. In der Praxis wird hier von den Motorradversicherungen von Fall zu Fall entschieden. Im geltenden Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, dass jeder Motorradfahrer auch bei grober Fahrlässigkeit mindestens einen Teilersatzanspruch hat.

Beispiele für grobfahrlässig herbeigeführte Verkehrsunfälle sind zum Beispiel die Missachtung einer roten Ampel oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. In den meisten Tarifen verzichten die Motorradversicherungen mittlerweile ganz auf den Einwand des grob fahrlässigen Verschuldens, mit Ausnahme von Schäden die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol entstanden sind oder bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Motorraddiebstahls.


Haftpflichtschutz

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch im Rahmen einer Motorradversicherung gesetzlich vorgegeben. Die Motorrad Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die der Motorradfahrer durch den Gebrauch des Kraftrads Dritten zugefügt hat. Mit der Motorrad Haftpflichtversicherung wird sichergestellt, dass der Fahrzeughalter im Falle eines von ihm verschuldeten Verkehrsunfalls für entstandene Schäden ein Schadenersatz in ausreichender Höhe geleistet wird.

Der zu zahlende Versicherungsbeitrag für die Motorrad Haftpflichtversicherung hängt von unterschiedlichen Risikomerkmalen ab, wie beispielsweise der Motorradart, Motorstärke, Wohnort, Schadensfreiheitsklasse, Führerschein Ausstellungsdatum und vieles mehr.


Krad

Krad ist die Kurzform von Kraftrad. Bei Krafträdern handelt es sich um motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum über 50 ccm, einer Motorleistung über 11 kW und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h.

Leichtkrafträder sind motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von 50 ccm bis zu 125 ccm, einer Leistung bis 11 kW und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h.

Wer Leichtkraftrad fahren möchte benötigt die Führerschein Klasse A1. Für ein Kraftrad mit größerem Hubraum und höherer Leistung ist die Führerschein Klasse A erforderlich. Für Fahranfänger unter dem 25. Lebensjahr dürfen in den ersten beiden Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis nur Krafträder maximal 25kW Leistung und einem Leistungs-/Leergewicht-Verhältnis von nicht mehr als 0,16 kW/kg fahren.


Regionalklassen

Die Regionalklassen werden jedes Jahr anhand der statistischen Schadenentwicklung neu festgelegt. Grundlage der Einstufung in die Regionalklasse ist die Schadenhäufigkeit und die Schadenhöhe der entstandenen Unfallschäden. Umso mehr oder umso teurer Verkehrsunfälle im jeweiligen Zulassungsbezirk vorgekommen sind, je höher ist die Regionalklasse und umso teurer ist der Beitrag zur Motorradversicherung.

Die Regionalklassen und somit die Verwendung der regionalen Schadenstatistik ist lediglich eine Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Die Versicherungsgesellschaften müssen diese nicht zwingend anwenden.


Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind für Motorradfahrer interessant, die ihr Motorrad nur in den Sommermonaten benutzen wollen. Wegen der kürzeren Versicherungsdauer sind die Konditionen immer günstiger als für Motorräder mit regulärem Ganzjahres-Kennzeichen.

Der Zulassungszeitraum von Saisonkennzeichen ist auf der rechten Seite des amtlichen Kennzeichens vermerkt. Über dem Strich wird der Monat des Zulassungsbeginns und unterhalb der des Zulassungsendes angebracht. Der Zulassungszeitraum muss zwischen zwei und elf Monaten liegen und ist vom Motorradfahrer frei wählbar. Nach Ende der Zulassungsdauer besteht kein Haftpflicht- und Kaskoschutz mehr für die Motorradnutzung auf öffentlichen Straßen und Wegen.


Schutzbrief

Der Schutzbrief kann optional vereinbart werden und erweitert den Umfang der Motorradversicherung. Die Leistungen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. Im Allgemeinen leistet ein Schutzbrief für Pannenhilfe, Bereitstellung eines Ersatzmotorrads, sowie den Krankenrücktransport. Oft gehören auch Übernachtungskosten, Fahrzeugbergung und der Fahrzeugrücktransport zu den Schutzbriefleistungen. Bei nicht selbst verschuldeten Auslandsunfällen sind meistens zusätzlich Kosten gedeckt, die durch die ausländische Kfz-Versicherung nicht getragen werden. Auch bei einem Dokumentendiebstahl bieten Schutzbriefe bestimmte Hilfeleistungen.

Für Mitglieder eines Automobilclubs ist der zusätzliche Einschluss eines Schutzbriefs meistens nicht notwendig, da über die Clubmitgliedschaft in der Regel die gleichen Leistungen bereits versichert sind.


Selbstbeteiligung

Bei einer Motorrad Kaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Die Selbstbeteiligung weist den Betrag aus, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zahlen muss. Selbstbeteiligungen sind im Normalfall nur bei einer Teilkasko oder Vollkaskoversicherung möglich.

Die Höhe des Selbstbehalts kann vom Versicherten selbst gewählt werden. Im Allgemeinen liegt die Selbstbeteiligung zwischen 150 EUR und 1000 EUR. Je höher die Selbstbeteiligung ausgewählt wird, umso günstiger fällt die Versicherungsprämie für die Motorradversicherung aus.


Zahlungsweise

Der Versicherungsnehmer kann im Normalfall frei wählen, in welchem Zyklus er den Versicherungsbetrag zahlen möchte. Er kann zwischen der jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Zahlungsweise für seine Motorradversicherung wählen.

Bei einer unterjährigen Zahlungsweise werden Zuschläge auf den Jahresbeitrag erhoben, deren Höhe sich je nach Versicherer und Tarif unterscheiden können. Üblich sind Zuschläge von 3 Prozent für die halbjährliche, 5 Prozent für die vierteljährliche und bis zu 10 Prozent für die monatliche Zahlungsweise.


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