Warum ist eine Pferdehaftpflicht sinnvoll?

Selbst ein zahmes Pferd bleibt grundsätzlich unberechenbar. Pferde sind und bleiben Fluchttiere, welche völlig abrupt ihren Empfindungen folgen und dabei große Schäden anrichten können. Als Tierhalter haften Sie für alle Schäden in voller Höhe und im schlimmsten Fall ein Leben lang. Gemäß § 833 Abs. 1 BGB sind Sie dazu verpflichtet, anderen Personen den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Pferdehaftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf die Dritten entstehen und schützt Sie so vor Schadenersatzforderungen die gegebenenfalls in die Millionenhöhe gehen können. Bereits für einen geringen Beitrag sind Sie mit einer Pferdehaftpflicht auf der sicheren Seite.


Wer ist versichert?

Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt grundsätzlich den Versicherungsnehmer als verantwortlichen Pferdehalter. Der Versicherungsschutz gilt auch für Tierhüter, sofern sie diese Tätigkeit nicht gewerblich ausüben. Reiten Freunde oder Bekannte einmal Ihr Pferd, sind diese im Schadensfall durch Ihre Pferdehaftpflicht ebenfalls versichert. Gleiches gilt für Reitbeteiligungen die namentlich bei Antragsstellung genannt und im Versicherungsschein aufgeführt werden müssen.


Welche Schäden sind versichert?

Im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung sind zum einen Personenschäden versichert. Zu Personenschäden kann es unter anderem kommen, wenn Ihr Pferd jemanden durch einen Biss oder einen Tritt verletzt, so dass der Betroffene ärztliche Hilfe benötigt und Schmerzensgeld fordern kann. Selbst wenn ein Dritter durch das Pferdeverhalten zu Tode kommt leistet die Pferdehaftpflichtversicherung. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn das Pferd durchgeht und auf eine befahrene Straße rennt und dadurch einen schweren Verkehrsunfall verursacht bei denen Personen zu Tode kommen.

Darüber hinaus sind sogenannte Sachschäden versichert. Von einem Sachschaden spricht man, wenn das Eigentum eines Dritten von Ihrem Pferd beschädigt oder zerstört wird, beispielsweise wenn Ihr Pferd eine angemietete Pferdebox zertrümmert.

Vermögensschäden, die aufgrund eines vorangegangenen Personen- oder Sachschadens beruhen sind ebenfalls in der Pferdehaftpflicht versichert. Zum Beispiel der Verdienstausfall aufgrund eines Personenschadens oder der Mietausfall aufgrund eines zerstörten Pferde Stellplatzes.


Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Wenn ein Pferd einen Schaden anrichtet, so kann dieser allein schon aufgrund der Kraft und der Größe des Tieres sehr hoch ausfallen, insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen. Denn verletzt ein Pferd eine dritte Person oder diese kommt infolge dieses Unfalls zu Tode, so kann der für den Pferdehalter zu leistende Schadenersatz  schnell in die Millionenhöhe gehen.

Der Grund hierfür: Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld oder - im Todesfall - die Übernahme der Beerdigungskosten und die Versorgung der Hinterbliebenen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen wären nicht bezahlbar.

An einer vernünftigen Deckungssumme sollte daher auf gar keinen Fall gespart werden, auch wenn dadurch der Jahresbeitrag etwas höher ausfällt. Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Mio. EUR betragen, empfohlen werden fünf Millionen EUR. Die meisten Pferdehaftpflicht Tarife bieten mittlerweile Deckungssummen von bis zu 10 Mio. EUR an.


Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde?

Der Versicherungsschutz für ein Pferd kostet je nach gewählter Deckungssumme und Selbstbeteiligung zwischen 65 EUR und 150 EUR jährlich. Dies ist allerdings nur eine ungefähre Angabe. Detaillierte Angaben zu Preis und Leistung erhalten Sie im Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich.


Wo ist die Pferdehaftpflichtversicherung gültig?

Im Allgemeinen besteht für den versicherten Pferdehalter der Versicherungsschutz weltweit. Für Auslandsaufenthalte ist die Pferdehaftpflichtversicherung jedoch zeitlich begrenzt. So gilt die Pferdehaftpflicht zumeist für Aufenthalte innerhalb der EU bis zu einem Jahr. Außerhalb der EU gilt die Pferdehaftpflichtversicherung meistens nur bei vorübergehenden Aufenthalten.


Müssen mehrere Pferde einzeln versichert werden?

Für jedes privat gehaltene Pferd wird ein eigener Haftpflichtschutz benötigt. Sie können zwar mehrere Pferde in einem Haftpflichtvertrag versichern, jedoch sind nähere Angaben über die gehaltenen Pferde bei Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung notwendig. Einige Versicherungsgesellschaften gewähren nicht selten bis zu 50 Prozent Rabatt bei der Pferdehaftpflicht ab dem zweiten zu versichernden Pferd.


Pferdehaftpflicht berechnen und vergleichen

Hier können Sie Pferdehaftpflicht Tarife kostenlos berechnen. Die Berechnung mit dem Pferdehaftpflicht Vergleichsrechner geht schnell und der Tarifvergleich sehr einfach.

Wenn Ihnen das Angebot zusagt können Sie ihre Pferdehaftpflicht gleich online abschließen, die Vertragsunterlagen mit dem Versicherungsschein und der Rechnung folgen dann direkt vom ausgewählten Versicherer in nur wenigen Tagen auf dem Postwege.

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