Hundehaftpflicht Ratgeber

Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Ihr Hund keinem etwas was zu Leide tut: eine Hundehaftpflichtversicherung sollten Sie trotzdem haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich einen Dackel oder eine Dogge halten. Selbst der kleinste Hund kann schnell einen großen Schaden anrichten. Ob er aus einer Schreckreaktion heraus den Postboten beißt oder den teuren Orientteppich der Tante verunreinigt.

Die Hundehaftpflicht hilft im Fall der Fälle

Als Halter eines Hundes sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie für alle Schäden, die Ihr Freund auf vier Pfoten verursacht, haften. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht. Allein die Tatsache, dass Sie Halter eines Hundes sind, macht Sie verantwortlich für jedes Fehlverhalten des Tieres und somit auch für alle möglichen Folgen.

Eine Hundehaftpflichtversicherung kommt für den von Ihrem Hund verursachten Schaden auf. Sie leistet bei bestehenden Schadenersatzforderungen Dritter, bei Schäden die durch Ihren Hund entstanden sind. Außerdem schützt Sie die Hundehaftpflicht auch vor unberechtigten Ansprüchen Dritter.

Beim Vergleich beachten

Die Angebote zur Hundehaftpflicht sind vielseitig und verschieden. Natürlich sollte man sich vor Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gut informieren und neben den Versicherungsbeiträgen unbedingt auch die Leistungen und Bedingungen der Hundehaftpflicht vergleichen. Folgende Punkte sollten Sie dabei genauer prüfen.

Selbstbeteiligung

Falls die Selbstbeteiligung Bestandteil der Hundehaftpflichtversicherung ist, sollten Sie überlegen ob Sie bereit sind eventuelle Schäden - bis zur Höhe der Selbstbeteiligung - selbst zu zahlen. Als Faustformel gilt, je höher der Selbstbehalt, umso günstiger die Versicherungsprämie.

Sondertarife

Als gefährlich eingestufte Hunde, Kampfhunde oder Kreuzungen mit diesen Rassen lassen sich nicht bei allen Gesellschaften versichern. Einige Gesellschaften bestehen bei diesen Rassen auf Leinenzwang, andere verlangen eine generelle Selbstbeteiligung und/oder einen Prämienzuschlag. Die führenden Gesellschaften bieten die Hundehaftpflicht auch für gefährlich eingestufte Hunde oder Kampfhunde - ohne generellen Selbstbehalt und ohne Risiko-Zuschläge an. Ein genauer Vergleich lohnt sich hier besonders.

Leinenzwang

Auf Klauseln wie „Leinenzwang“ in den Versicherungsbedingungen sollten Sie achten, im Schadensfall wird von diesen Gesellschaften nur dann gezahlt, wenn der Hund an der Leine war. Dies gilt meistens für Kampfhunde und Kreuzungen mit diesen Rassen. Allerdings gibt es in den Bundesländern verschiedene Hundeverordnungen in denen Vorschriften wie Leinenzwang und Maulkorbpflicht geregelt sind. Voraussetzung für einen aktiven Versicherungsschutz ist, dass die regionalen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Deckungssumme

Man sollte den Höchstentschädigungsbetrag, die sogenannte Deckungssumme nicht zu niedrig auswählen. Vor allem bei Personenschäden können hohe Schadensersatzforderungen bis in die Millionen gehen.

Versicherungsumfang

Achten Sie bei der Auswahl der Hundehaftpflichtversicherung darauf, dass in dieser neben den üblichen Personen- und Sachschäden möglichst auch Vermögensschäden und vor allem Mietsachschäden (Schäden an Mietwohnung oder Ferienhaus usw.) bedingungsgemäß mitversichert sind.

Aktivitäten

Wenn Sie mit Ihrem Hund zum Beispiel an Hunderennen teilnehmen wollen, sollten Sie bei der Auswahl der Hundehaftpflicht auf diesen Einschluss für solche Veranstaltungen achten.

Die Frage nach dem richtigen Versicherungsumfang vor Vertragsabschluss ist also von großer Bedeutung. Achten Sie also unbedingt auf eventuelle Ausschlüsse vom Versicherungsschutz.

Verhalten im Schadenfall

Tritt ein Schadenfall ein, so sollte die Versicherungsgesellschaft umgehend darüber in Kenntnis gesetzt werden. Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört neben der Schadenanzeige beim Haftpflichtversicherer auch die ausführliche Schilderung des eingetretenen Schadenereignisses. Falls der Versicherte dies unterlässt, besteht die Gefahr, den vereinbarten Versicherungsschutz zu verlieren. Auch der Geschädigte muss innerhalb einer Woche seinen Schadenersatzanspruch anzeigen.

Der versicherte Hundehalter sollte alles möglich dazu beitragen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadenminderungspflicht). Darunter fällt beispielsweise, eine verletzte Person zu versorgen, die Unfallstelle zu sichern und sofern notwendig den Notdienst zu verständigen. Unternimmt der Geschädigte rechtliche Schritte gegen Sie als Hundehalter, so müssen Sie als versicherter Hundebesitzer dem Versicherungsunternehmen dieses umgehend mitteilen. Sollten dem Halter des Hundes Mahnbescheide oder ähnliche Dokumente zugestellt werden, so muss zu diesen unverzüglich Widerspruch eingelegt werden. Der Versicherungsnehmer darf keinen Schadenersatzanspruch akzeptieren ohne vorher Rücksprache mit seinem Versicherungsunternehmen gehalten zu haben.

Hundehaftpflicht berechnen und vergleichen

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