Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Einige Haftpflichtversicherer bieten die sogenannte Forderungsausfalldeckung als Ergänzung zur Privathaftpflicht an. Wenn Sie selbst durch eine andere Person zu Schaden kommen und der Verursacher weder Privathaftpflicht versichert noch zahlungsfähig ist, so bekommen Sie keinen Ersatz für den entstandenen Schaden. Das bedeutet, dass Sie die entstandenen Kosten zur Schadenbehebung selbst tragen müssen. Diese können - vor allem im Falle von Personenschäden - zur großen finanziellen und lebenslangen Belastung führen. Vor einem solchen Schreckensszenario schützt Sie die Forderungsausfalldeckung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung. In diesem Fall leistet sie Ersatz für den Ihnen entstandenen Schaden.

Zu beachten gilt: Die Privathaftpflicht zahlt im Allgemeinen erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um den Schadenersatz vom Verursacher zu bekommen. In der Regel leistet die Forderungsausfallversicherung erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Bagatellschäden, also kleinere Schäden bis ca. 2.000 Euro sind meistens von der Forderungsausfalldeckung ausgeschlossen.


Was ist ein Gefälligkeitsschaden?

Ein Gefälligkeitsschaden ist, wenn der Haftpflicht-Versicherte bei einer kostenlosen Hilfeleistung (wie zum Beispiel bei einem Umzug) einen Sachschaden am Eigentum dritter Personen verursacht. Rein rechtlich gesehen ist weder der Schadenverursacher noch die Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, den eingetretenen Schaden zu ersetzen (Haftungsausschluss bei Gefälligkeitsschäden).


Bis zu welchem Alter sind Kinder deliktunfähig?

Für Familien ist der Abschluss einer Privathaftpflicht unbedingt empfehlenswert, denn wenn ein Kind einen Schaden verursacht, dann haften die Eltern uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Für Familien ist besonders wichtig, dass Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr im privaten Bereich und im Verkehrsbereich bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nicht schuldfähig sind und daher nicht zum Schadenersatz verpflichtet werden können. Sofern Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzen und trotzdem ein Schaden entstehen sollte, können weder die Eltern, noch das Kind zur Zahlung des Schadenersatzes herangezogen werden. Viele Eltern zahlen Schadenersatzansprüche meistens selbst, um unangenehme Situationen zu vermeiden. Je nach den persönlichen Ansprüchen gibt es für Familien die Möglichkeit, zusätzliche Schäden zu versichern, wie beispielsweise Schäden durch die eigenen deliktunfähigen Kinder, dass Hüten fremder Hunde oder die Tätigkeit als Tagesmutter.


Wie sind die Kündigungsfristen?

Private Haftpflichtversicherungen können in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zur nächsten Hauptfälligkeit, das heißt vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend jeweils von Jahr zu Jahr.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nach einem regulierten Haftpflichtschaden. In diesem Fall kann im Zeitraum eines Monats nach Schadenzahlung fristlos gekündigt werden.

Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem Recht können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang über die Mitteilung zur Beitragsanpassung Gebrauch machen.


Warum Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Grundversicherungen, da sie vor nicht kalkulierbaren Schadenersatzforderungen von Dritten schützt. Ungeschick, Leichtsinn oder Vergesslichkeit können einen Millionen Schaden verursachen und demzufolge die wirtschaftliche Existenz bedrohen oder sogar zum Ruin führen. Deshalb ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, unabhängig vom Alter und vom wirtschaftlichen Status.


Was sind Vermögensschäden?

Bei einem reinen Vermögensschaden entsteht dem Geschädigten ein finanzieller Nachteil, ohne im Zusammenhang mit einem Sachschadenereignis oder einem Personenschaden zu stehen.


Welche Schäden sind nicht versichert?

Die versicherten Leistungen einer Privathaftpflicht unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung.

Generell ausgeschlossen vom Privathaftpflichtschutz sind:

  • Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden;
  • reine Vertragsverpflichtungen (z. B. Anspruch auf Darlehensrückzahlung);
  • Geldstrafen und Bußgelder;
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Luft- oder Wasserfahrzeuges herbeigeführt wurden.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, nähere Informationen über etwaige Ausschlüsse können Sie den geltenden Versicherungsbedingungen und dem Vergleich entnehmen.


Welche Versicherungssummen sind sinnvoll?

In der Regel werden Deckungssummen zwischen 3 und 50 Mio. EUR angeboten. Dabei fallen die Prämienunterschiede relativ gering aus, daher sollten Sie eine möglichst hohe Deckungssumme in der Privathaftpflicht vereinbaren. Eine Mindestdeckung für Personen- und Sachschäden von 3 Mio. EUR ist empfehlenswert, da es bei Personenschäden schnell zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe kommen kann. Gerade wenn Sie Kinder haben sollte die Deckungssumme möglichst hoch sein, da Kinder häufig höhere Schäden verursachen als Erwachsene.


Wofür eine Selbstbeteiligung?

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren wirkt sich das positiv auf den Beitrag aus und die Privathaftpflicht wird günstiger. Im Schadenfall müssen Sie sich dann - in vereinbarter Höhe der Selbstbeteiligung - an dem Schaden beteiligen.


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