Risikolebensversicherung Lexikon

Gerade in der Versicherungswirtschaft werden oft schwierige Begriffe verwendet, die nicht leicht verständlich sind. Im Risikolebensversicherung Lexikon finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen.


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Annuitätendarlehen

Eine besondere Form der Risikolebensversicherung ist die sogenannte Darlehens- oder Restschuldlebensversicherung, diese dient zur Absicherung von Annuitäten- und Hypotheken-Darlehen. Bei den meisten Kreditinstituten ist diese Versicherung sogar Pflicht und Voraussetzung zur Darlehensvergabe.


Ausscheideordnung

Der Begriff Ausscheideordnung kommt aus der Kranken- und Lebensversicherung. Als Ausscheideordnung wird eine Sterbetafel bezeichnet die eine wichtige Berechnungsgrundlage zur Kalkulation von Risikolebensversicherungen darstellt.


Ausschlüsse

Der Begriff Ausschlüsse findet häufig in der Versicherungsbranche Verwendung und bezeichnet alle nicht versicherte Risiken. Auch in der Risikolebensversicherung gibt es Ausschlüsse, aufgrund dieser der Lebensversicherer keine Leistungen erbringt.


Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung einer Risikolebensversicherung erfolgt auf Grundlage verschiedener risikorelevanter Faktoren, wie z.B. dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf, Sterbewahrscheinlichkeit und anderen individuellen Merkmalen.


Beitragsfreistellung

Einige Risikolebensversicherung Tarife sehen die Möglichkeit der Beitragsfreistellung vor. Im Fall einer Beitragsfreistellung werden vom Versicherungsnehmer keine Beiträge mehr an die Versicherungsgesellschaft gezahlt, jedoch wird der Vertrag mit einer entsprechend reduzierten Versicherungssumme bis zum Vertragsende fortgeführt. Ob diese Option im Vertrag enthalten ist und wie hoch die sogenannte „beitragsfreie Versicherungssumme“ ausfällt, kann den geltenden Versicherungsbedingungen entnommen werden.


Beitragsverrechnung

Auch bei Risikolebensversicherungen kommt es zur Bildung von Überschüssen, z.B. durch außerordentliche Sterblichkeitsgewinne, diese werden dann entweder mit dem laufenden Bruttobeitrag verrechnet (Nettobeitrag = Zahlbeitrag) oder dienen zur Erhöhung der Versicherungsleistung.


Beitragszahler

Als Beitragszahler wird die beitragszahlende Person bezeichnet. Wobei der Beitragszahler nicht zwingend der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person sein muss.


Beiträge

Beitrag und Beitragshöhe werden durch verschieden Faktoren, wie z.B. dem Alter der versicherten Person bei Abschluss der Lebensversicherung, Beruf, Gesundheitszustand, Todesfallrisiko, usw. bestimmt.


Bezugsrecht

Der Begriff Bezugsrecht bezeichnet die begünstigte Person/en im Todesfall der versicherten Person.


Bruttobeitrag

Der Bruttobeitrag bzw. Tarifbeitrag ist der Beitrag, den der Versicherungsnehmer maximal für die Risikolebensversicherung zahlen muss. Der Bruttobeitrag wird, in der Risikolebensversicherung üblich, laufend mit Überschüssen verrechnet so dass sich daraus ein geringerer Zahlbeitrag (Nettobeitrag) ergibt.


Darlehenssicherung

Risikolebensversicherungen können unter anderem auch zur Darlehens- und Restschuldabsicherung verwendet werden. Sie trägt so zur Darlehenssicherung von Tilgungsraten des Annuitätendarlehens bei.


Erlebensfallversicherung

Lebensversicherungen werden unterschieden in sogenannte Erlebensfall- und Todesfallversicherungen. Bei den Erlebensfallversicherungen handelt es sich um Versicherungen die auch im Erlebensfall des Versicherten Leistungen erbringen, wie es bei Kapitallebensversicherungen der Fall ist. Reine Todesfallversicherungen hingegen leisten nur wenn die versicherte Person während der festgelegten Vertragslaufzeit verstirbt, wie es bei Risikolebensversicherungen der Fall ist.


Fallende Versicherungssumme

Risikolebensversicherungen gibt es mit gleichbleibender oder fallender Versicherungssumme. Die Wahl der Versicherungsart ist dabei abhängig vom Zweck der Risikolebensversicherung.


Formen der Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherungen werden in verschiedenen Varianten angeboten. Abhängig von der versicherten Person und der Leistungsart werden diese als klassische mit konstanter Versicherungssumme, fallende mit abnehmende Versicherungssumme oder als verbundene Risikolebensversicherung mit zwei versicherten Personen in einem Vertrag bezeichnet.


Gesundheitsprüfung

Risikolebensversicherungen werden nicht ohne Gesundheitsprüfung angeboten.


Gleichbleibende Versicherungssumme

Die Risikolebensversicherung kann mit einer fallenden oder einer gleichbleibenden Versicherungssumme abgeschlossen werden.


Hinterbliebenenversicherung

Die Risikolebensversicherung dient häufig zur Hinterbliebenenversicherung, weshalb Sie auch oft so bezeichnet wird.


Hybridprodukte

In der Versicherungswirtschaft werden Mischformen von verschiedenen Versicherungsarten auch als Hybridprodukte bezeichnet.


Höhe der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte mindestens das 3-fache bis 5-fache des Bruttojahreseinkommens des Hauptverdieners zur Hinterbliebenenabsicherung betragen, zur Darlehensabsicherung zzgl. der Kreditsumme. Nur mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme kann Hinterbliebenen ein effektiver und somit ausreichender finanzieller Schutz geboten werden.


Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung ist im Prinzip eine andere Bezeichnung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung. Je nachdem zahlt sie bei Berufsunfähigkeit oder im Invaliditätsfall durch ein Unfallereignis.


Kapitalbildende Lebensversicherung

Der Begriff kapitalbildende Lebensversicherung ist nur ein anderes Wort für Kapitallebensversicherung.


Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung kombiniert Kapitalbildung und Todesfallschutz in einem Produkt. Wer nur einen Todesfallschutz benötigt, dem reicht der Abschluss einer günstigeren Risikolebensversicherung.


Klassische Risikolebensversicherung

Als klassische Risikolebensversicherung wird eine Risikolebensversicherung mit konstant gleichbleibender Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit bezeichnet.


Kostenanteil

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung setzen sich aus einem Kostenanteil (u.a. Vertragskosten für die Vertragsanlage, Bearbeitung und Verwaltung) und einem Risikoanteil zusammen.


Lebensversicherung

Lebensversicherungen gehören zur Gruppe der Personenversicherungen im Rahmen der Individualversicherungen. Die bekanntesten Formen sind die private Kapital-, Renten- und Risikolebensversicherung.


Leistungsfall

Als Leistungsfall wird der Versicherungsfall bezeichnet. Bei der Risikolebensversicherung tritt der Leistungsfall bei Tod des Versicherten ein.


Mindesteinzahlung

Bei einigen Versicherungsarten muss vom Versicherungsnehmer eine Mindestzahlung erbracht werden, um einen Leistungsanspruch im Versicherungsfall zu haben. Dies gilt nicht für die Risikolebensversicherung.


Nachversicherungsgarantie

Wer eine Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme abschließt, der kann in der Regel innerhalb der ersten zehn Jahre ab Versicherungsbeginn über eine Nachversicherungsgarantie verfügen.


Nettobeitrag

Der sogenannte Nettobeitrag ergibt sich aus dem Bruttobeitrag abzüglich der laufenden Überschussbeteiligung und ist nichts anderes als der tatsächlich zu zahlende Beitrag für die Risikolebensversicherung.


Periodensterbetafel

Informationen hierzu finden sie unter Sterbetafel.


Prämie

Als Prämie wird der zu zahlende Beitrag für eine Versicherung bezeichnet. Bei der Risikolebensversicherung setzt sie sich aus einem Kosten- und einem Risikoanteil zusammen.


Rentenversicherung

Die Risikolebensversicherung gehört nicht zur Gruppe der Rentenversicherungen. Sie ist eine Todesfall- bzw. Hinterbliebenenversicherung.


Restschuldversicherung

Eine Risikolebensversicherung kann auch als Restschuldversicherung verwendet werden. Auf diese Weise können Kredite gegen das Todesfallrisiko des Darlehensnehmers abgesichert werden.


Risikoanteil

Die zu zahlende Prämie bei einer Risikolebensversicherung setzt sich aus einem Kosten- und einem Risikoanteil zusammen. Der Kostenanteil beinhaltet z.B. die Verwaltungskosten, der Risikoanteil z.B. die Sterbewahrscheinlichkeit innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit.


Risikoversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine Risikoversicherung, daher wird diese auch oft so bezeichnet. Risikoversicherungen sichern üblicherweise den Verdienstausfall, z.B. durch Unfall, Krankheit oder Tod ab.


Risikozuschlag

Der Beitrag zur Risikolebensversicherung besteht aus einem Kosten- und einem Risikoanteil. Wer einem erhöhten Todesfallrisiko ausgesetzt ist, der muss mit einem Risikozuschlag rechnen.


Sterbegeldversicherung

Eine Risikolebensversicherung unterscheidet sich erheblich von der Sterbegeldversicherung. Der in der Risikolebensversicherung gegebene Versicherungsschutz ist üblicherweise bedeutend höher.

Eine Begrenzung der Versicherungssumme auf 25.000 EUR, eine Staffelung der Versicherungsleistung und eine lebenslange Vertragslaufzeit wie bei der Sterbegeldversicherung üblich, ist in der Risikolebensversicherung nicht vorgesehen.


Sterbetafel

Der Beitrag einer Risikolebensversicherung wird anhand von Sterbetafeln berechnet. Diese dient im Wesentlichen zur Kalkulation des Risikoanteils im Versicherungsbeitrag.


Sterbeversicherung

Sterbeversicherung ist eine andere Bezeichnung für eine Sterbegeldversicherung.


Steuerlich absetzbar

Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.


Todesfall

Bei Risikolebensversicherungen tritt der Versicherungsfall im Todesfall der versicherten Person ein.


Todesfallbonus

Bei dem sogenannten Todesfallbonus, wie ihn einige Lebensversicherungen anbieten, handelt es sich um eine besondere Verwendung von Überschussanteilen. Im Leistungsfall wird der Todesfallbonus zur Erhöhung der Todesfallsumme verwendet.


Todesfallrisiko

Eine Risikolebensversicherung ist eine Todesfallversicherung, da diese nur im Todesfall die vereinbarte Versicherungsleistung erbringt. Je höher das Todesfallrisiko des Versicherten ist, umso teurer ist auch der Beitrag.


Todesfallschutz

Risikolebensversicherungen bieten einen reinen Todesfallschutz. Diese Versicherung zahlt die Versicherungssumme bzw. Todesfallsumme nur aus, wenn die versicherte Person verstirbt.


Todesfallsumme

Die Versicherungssumme wird bei der Risikolebensversicherung auch als Todesfallsumme bezeichnet. Denn sie wird im Versicherungsfall, welcher gleichbedeutend mit dem Todesfall des Versicherten ist, an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.


Trägerversicherung

Versicherungen werden oft im Baukastenprinzip angeboten. Manchen Versicherungen dienen diesbezüglich als Trägerversicherung. So kann auch eine Risikolebensversicherung als Trägerversicherung fungieren.


Überschuss

Eine Risikolebensversicherung dient nicht der Kapitalanlage, sondern sie ist eine reine Todesfallversicherung. Dennoch erwirtschaftet auch diese Überschüsse die meistens fortlaufend mit der Prämie verrechnet werden.


Umtauschrecht

Eine Risikolebensversicherung bietet einen günstiger Hinterbliebenen- und Todesfallschutz und kann unter bestimmten Voraussetzungen in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden.


Unfalltod

Verstirbt die in der Risikolebensversicherung versicherte Person aufgrund eines Unfallereignisses tritt der Leistungsfall ein und die Versicherungssumme wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Als zusätzlichen Einschluss bieten einige Gesellschaften eine Unfalltod-Zusatzversicherung an, diese verdoppelt oder verdreifacht die Versicherungssumme wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles verstirbt.


Verbundene Risikolebensversicherung

Die verbundene Risikolebensversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Sie eignet sich insbesondere für Ehepartner ohne Kinder oder für Geschäftspartner.


Versicherte Person

Die Person, die durch einen Versicherungsvertrag versichert ist, wird als versicherte Person bezeichnet. Sie muss nicht mit dem Versicherungsnehmer, dem Beitragszahler oder der bezugsberechtigten Person identisch sein.


Versicherungsfall

Da eine Risikolebensversicherung eine Todesfallversicherung ist, tritt der Versicherungsfall mit dem Todesfall der versicherten Person ein.


Versicherungssumme

Risikolebensversicherungen gibt es mit gleichbleibender oder fallender Versicherungssumme. Die Wahl der Versicherungsart ist dabei abhängig vom Zweck der Risikolebensversicherung.


Wartezeit

Bei einigen Versicherungen gibt es Wartezeiten, in diesem Fall erbringt die Versicherung erst Leistungen, nachdem die Wartezeit abgelaufen ist.


Zahlbeitrag

Der sogenannte Zahlbeitrag ergibt sich aus dem Bruttobeitrag abzüglich der laufenden Überschussbeteiligung und ist nichts anderes als der tatsächlich zu zahlende Netto-Beitrag für die Risikolebensversicherung.


Zusatzversicherung

Auch Risikolebensversicherungen können mit zusätzlichen Versicherungen kombiniert werden, so zum Beispiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.


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