Ab wann gilt die Rechtsschutzversicherung?

Gibt es Wartezeiten? Nach dem Versicherungsbeginn beginnt für den Versicherungsnehmer die allgemein übliche Wartezeit von drei Monaten. Erst nach dem Ende dieser Wartezeit übernimmt die Rechtsschutzversicherung anfallende Rechtskosten.

Dies gilt jedoch nur für den Arbeits- und Berufsrechtsschutz sowie für den Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz. Für die privatrechtlichen und verkehrsrechtlichen Bereiche fallen üblicherweise keine Wartezeiten an.


Was sichert ein Rechtsschutzversicherung Paket ab?

Viele Rechtsschutz Versicherer bieten sogenannte „Rundum-Sorglos-Pakete“ an. Der Vorteil dieser Rechtsschutz Pakete: Der Preis ist wesentlich günstiger, als bei einer Einzelversicherung!

Im Rechtsschutz Paket lassen sich der Privat-, Berufs- und Familien-Rechtsschutz und ergänzend der Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz günstig vereinbaren.

Bis zur vereinbarten Deckungssumme tragen die Rechtsschutz Versicherer die entstehenden Kosten wie etwa Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten, sowie die Kosten der Gegenseite im Falle eines Unterliegens. Auch für eine eventuell anfallende Strafkaution übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Deckung.

Mit einem Privat- und Berufsrechtsschutz erhält der Versicherte einen umfassenden Leistungsschutz für privatrechtliche und berufsrechtliche Bereiche.

Im Privatrechtsschutz tragen die Rechtsschutz Versicherer die anfallenden Streitkosten bei Auseinandersetzungen rund um Kaufverträge und Reparaturaufträge, sowie beim Versicherungsvertrags- oder Reiserecht.

Auch Streitigkeiten bei Steuerangelegenheiten wie beispielweise Lohn- und Einkommenssteuer oder einer eventueller Erbschaftssteuer, sowie in straf-, disziplinar- oder standesrechtlichen Bereichen leistet die Rechtsschutzversicherung.

Für den Versicherungsnehmer fallen die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung viel günstiger aus, wenn die einzelnen Rechtsschutz-Bausteine in einem Paket versichert werden.

Mit dem Arbeits- und Berufsrechtsschutz erwirbt der Versicherte den notwendigen Rechtsbeistand bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel wenn es um Lohn- und Gehaltsansprüche oder den Urlaubsanspruch geht.

Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist im Allgemeinen ein bestimmtes und im Versicherungsschein zu nennendes Kraftfahrzeug versichert. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden sowohl Strafverfahren als auch Rechtsgeschäfte abgesichert, sowie Streitigkeiten rund um den Führerschein und das eigene Fahrzeug.

Der Mietrechtsschutz gewährleistet die rechtliche Interessenwahrung aus Miet- oder Pachtverträgen, sowie aus dinglichen Rechten und sonstiger Nutzungsverhältnisse die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen. Vor allem für Mieter kann sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnen. Typische Streitfälle aus diesen Bereichen sind: Kündigungen, Räumungsklagen, Mieterhöhungen, Kautionsstreitigkeiten, falsche Nebenkostenabrechnungen, Grundbuchangelegenheiten und Streitigkeiten mit dem Nachbarn. Der Mietrechtsschutz eignet sich sowohl für Mieter als auch für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Grundstücksbesitzer.

Der Vermieterrechtschutz erstreckt sich indessen auf vermietete Objekte und Rechtsstreitigkeiten mit dem Mieter.


Entfallen Wartezeiten bei einer Vorversicherung?

Ja, wenn ein zeitlich nahtloser Übergang beider Versicherungsverträge gegeben ist. Der letzte Tag der Vorversicherung (Versicherungsende) muss sich dabei mit dem ersten Tag (Versicherungsbeginn) der neuen Rechtsschutzversicherung decken.


Sind Kinder und Lebenspartner mitversichert?

Welche Personen sind im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung mitversichert? Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist generell der Versicherungsnehmer versichert. Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gehören auch alle berechtigten Fahrer zum versicherten Personenkreis.

Im Bereich der Familien-Rechtsschutzversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz, neben dem Versicherungsnehmer, ebenfalls auf den Ehepartner und alle unverheirateten Kinder bis zum 26. Lebensjahr (solange diese Kindergeldberechtigt sind) beziehungsweise bis zum Ende ihres ersten Ausbildungsweges.

Im Privatrechtsschutz Bereich kann der Versicherungsnehmer anstelle eines Ehepartners, seinen nichtehelichen Lebenspartner mit versichern, hierfür muss bei Antragsstellung der Name und das Geburtsdatum des Partners angegeben werden, damit dieser im Versicherungsschein namentlich genannt werden kann und als mitversichert gilt.


Was für Leistungen bietet ein Rechtsschutzvertrag?

Die Leistungen der Rechtsschutz Versicherer umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme:

  • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnung
  • Gebühren für Gericht und ggf. Gerichtsvollzieher
  • Zeugengelder und Gutachter-Honorare
  • Die Kosten des Rechtsgegners bei Erstattungspflicht
  • Kautionsdarlehen in Strafangelegenheiten

Bei Auslandsverfahren trägt die Versicherungsgesellschaft auch die anfallenden Übersetzungskosten für alle erforderlichen Dokumente.

Reisekosten des Versicherten werden ebenfalls erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht angeordnet wird.


Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

PRIVATRECHTSSCHUTZ
Im Privatrechtsschutz sind folgende Bereiche versichert:

  • Schadenersatzforderungen
  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz vor Sozialgerichten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Beratung im Familien und Erbrecht

Abhängig vom jeweiligen Tarif kann als Ergänzung ein zusätzlicher Opfer- oder Strafrechtschutz vereinbart werden.

ARBEITS- UND BERUFSRECHTSSCHUTZ
Generell kann der Berufsrechtsschutz nur in Kombination mit einem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.

Der Berufsrechtschutz hilft Ihnen im Falle von Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber zum Beispiel bei einer ungerechtfertigten Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

VERKEHRSRECHTSSCHUTZ
Der Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen bei der Klärung von strittigen Schuldfragen ebenso wie bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen bei einem Verkehrsunfall. Auch in vertragsrechtlichen Bereichen wie etwa bei einem Fahrzeugkauf oder Verkauf oder bei Streitigkeiten aus einem Reparaturauftrag mit der Kfz-Werkstatt ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich.

Mit einem Verkehrsrechtsschutz ist man als Fahrer seiner eigenen Fahrzeuge, ebenso wie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer versichert.

EIGENTUM UND MIETRECHTSSCHUTZ
Der Eigentum und Mietrechtsschutz schützt den Eigentümer seiner selbstgenutzten Wohneinheit, genauso wie den Mieter bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Nachbarn, oder bei falscher Nebenkostenabrechnung usw.

VERMIETERRECHTSSCHUTZ
Der Vermieterrechtsschutz schützt den Immobilieneigentümer bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen. Unter anderem beim Rechtsstreit im Zusammenhang mit Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteile, sowie bei Streitigkeiten mit dem Vormieter oder dem Nachbarn, bei einem Streit um die Nebenkostenabrechnung usw.


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