Welche Sachschäden sollten versichert werden?

Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit bei einem Versicherer ihrer Wahl einzelne oder mehrere Gefahren in einem Vertrag zusammen zu versichern. Angeboten wird im Rahmen der verbundenen Wohngebäudeversicherung der Versicherungsschutz für Sachschäden die durch Feuer (Brand / Blitzschlag / Explosion), Leitungswasser (Frostschäden / Rohrbruch) und Naturereignisse (Sturm / Hagel) am Haus hohe Schäden anrichten können.

Als Ergänzung bietet sich der Einschluss von weiteren Elementargefahren an, damit schützen Sie Ihre Immobilie vor immensen Sachschäden die durch Überschwemmung aufgrund von Hochwasser oder Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, sowie durch Schneedruck oder Lawinen verursacht werden können.

Neben der Feuerversicherung die für Brandschäden aufkommt ist eine Leitungswasser- und Elementarschadenversicherung durchaus empfehlenswert:

Leitungswasserschäden können sowohl bei älteren als auch bei neuen Häusern eintreten, denn alte wie neue Wasserleitungen können durch Frosteinwirkung brechen und im Haus sehr große Wasserschäden verursachen. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko stellen Sturm- und Hagelschäden dar, denn Stürme nehmen bedingt durch den Klimawandel immer mehr zu. Gleiches gilt für die weiteren Elementargefahren, die in den letzten Jahren immer häufiger für verheerende Sachschäden – überwiegend durch Überschwemmungen – gesorgt haben.


Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag den die Wohngebäudeversicherung im Falle eines Totalschadens zahlt. Aus diesem Grund sollten Immobilienbesitzer Ihr Wohngebäude immer zum gleitenden Neuwert versichern.

In der gleitenden Neuwertversicherung sorgt der Baupreisindex für eine Anpassung der Versicherungsleistung, mit ihm werden die aktuellen Baupreise anhand von Lohn- und Baustoffkosten jedes Jahr aufs Neue bestimmt. Damit wird sichergestellt, dass die Versicherungssumme immer dem Wert entspricht, der aktuell notwendig wäre um das Haus in gleicher Art und Weise neu zu errichten.

Damit eine eventuelle Unterversicherung und somit eine Leistungskürzung im Schadensfall vermieden wird, sollte der Versicherungswert dem Neubauwert im Jahre der Errichtung entsprechen. Zur Wertermittlung gibt es verschiedene Möglichkeiten, bei einem Neubau kann der Neubauwert herangezogen werden, wenn Ihnen ein Gutachten eines Sachverständigen vorliegt so können Sie dieses verwenden. Ist Ihnen der Neubauwert nicht bekannt und ein Wertgutachten liegt Ihnen nicht vor, so kann der Versicherungseinheitswert anhand von Bauweise, Größe und den Ausstattungsmerkmalen ermittelt werden.

Hierzu stellen wir Ihnen unsere kostenlose Wohngebäudeversicherung Wertermittlung zur Verfügung, mit dieser können Sie den Wert 1914 ermitteln und den Versicherungswert Ihres Gebäudes überprüfen.

Viele Versicherer bieten heute für wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude sogenannte Wohnflächen Tarife an, bei dieser Form der Wohngebäudeversicherung gibt es keine feste Versicherungssumme und keinen Wert 1914 mehr, sondern eine feste oder unbegrenzte Höchstentschädigungsleistung.

Der Beitrag wird in diesen Tarifen anhand der Bauweise, Ausstattung, Risikoort und der Wohnfläche kalkuliert. Ein Unterversicherungsverzicht besteht immer dann, wenn die im Versicherungsschein genannte Wohnfläche mit der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche zum Zeitpunkt des Schadeneintritts übereinstimmt.

Wenn Sie Ihr Haus ausbauen, umbauen oder sonstige Wertsteigerungen vornehmen, sollten Sie dies ihrem Versicherer umgehend mitteilen, denn dadurch erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie und eine Anpassung der Versicherungssumme ist erforderlich um eine Unterversicherung zu vermeiden.


Wofür eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Immobilienbesitzer eine der wichtigsten Versicherungen. Denn ein Schaden an Ihrem Haus, beispielsweise durch einen Brand kann verheerende Folgen haben und zum Totalschaden führen.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung leistet für eintretende Sachschäden an der Immobilie die sich durch folgende Gefahren verwirklicht haben:

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagel.
  • Erweiterte Elementargefahren sofern beantragt

Warum Wohngebäude- und Hausratversicherung?

Mit einer Wohngebäudeversicherung versichern Sie Ihr Wohngebäude und alle Gebäudebestandteile, hierzu gehört alles was fest mit dem Boden und dem Gebäude verbunden.

Eingeschlossen in der Wohngebäudeversicherung sind üblicherweise folgende Bestandteile:

  • fest eingebaute Schränke
  • fest verlegte Fußböden
  • Zentralheizungsanlage
  • Sanitärinstallationen
  • Brennstoffvorräte
  • außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Überdachungen
  • Nebengebäude, Garagen, Carports
  • Einfriedungen, Hundehütten, Müllboxen

Mit einer Hausratversicherung wird Ihr Haushaltsinventar und somit alles was Sie in Ihrer Wohnung an beweglichen Gegenständen eingebracht haben versichert. Für Schäden am Wohngebäude oder an Gebäudebestandteilen leistet die Hausratversicherung nicht.


Was ist im Schadenfall zu tun?

Vor allem in den letzten Jahren nahmen die Sachschäden durch Naturgewalten und insbesondere durch Sturm, Hagel und Überschwemmung immer mehr zu.

Immobilienbesitzer können sich vor zusätzlichen Ärger mit der Wohngebäudeversicherung schützen, wenn sie nur wenige wichtige Regeln beachten.

Im Schadenfall ist es oft sehr hilfreich wenn Sie eine Liste aller Gegenstände anlegen, die beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind. Sollten entsprechende Anschaffungsbelege wie Rechnungen oder Quittungen vorhanden sein, sollten diese der Liste beigefügt werden.

Alle Gegenstände die beschädigt oder zerstört wurden dürfen auf keinen Fall vor Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden, denn diese gelten als Nachweis über den eingetretenen Schaden und werden gegebenenfalls von einem Sachverständigen besichtigt. Zur Beweissicherung empfiehlt es sich Fotos von allen beschädigten oder zerstörten Gegenständen anzufertigen.

Immobilienbesitzer sollten unbedingt ihrer Pflicht zur Schadenminderung nachkommen, zudem gehören auch notdürftige Reparaturen die dazu dienen den Schaden einzuschränken oder weitere Schäden zu vermeiden. Zu diesen Maßnahmen ist der Hauseigentümer vertraglich verpflichtet, er kann diese selber ausführen oder eine Firma damit beauftragen. Der Versicherungsnehmer ist zur Schadenbegrenzung verpflichtet, und muss beispielsweise entstandene Schäden am Dach oder defekte Fenster abdichten oder ggf. sogar austauschen, damit bei Regen oder Sturm keine weiteren Schäden entstehen. Die durchgeführten Reparaturen sollten zum Nachweis mit Fotos dokumentiert werden.

Eingetretene Schäden sind dem Versicherer umgehend zu melden. Je nach Versicherer am besten telefonisch über die Schadenhotline, per E-Mail oder ggf. auch schriftlich per Einschreiben. Bei einer telefonischen Schadenmeldung sollten Sie sich den Namen des Gesprächspartners, sowie das Datum und die Uhrzeit des geführten Gesprächs notieren. Diese Notizen sollen Ihnen zum Nachweis der Schadenanzeige dienen.


Wie berechnet sich die Versicherungssumme?

Um die Versicherungssumme Ihres Wohngebäudes richtig zu berechnen bietet sich folgende Methode an:

Die Berechnung der Versicherungssumme über den Baupreis von 1914.

Bei dieser Art der Wertermittlung wird mit einem Wertermittlungsbogen der fiktive Baupreis Ihres Gebäudes im Jahr 1914 berechnet. Der Baupreis des Jahres wird mit einem Faktor multipliziert, der sich aus dem geltenden Baupreisindex, ergibt. Dieser Wert ergibt die Versicherungssumme für Ihr Wohngebäude. Mit dem gleitenden Neuwertfaktor wird Ihre Versicherungssumme und somit der Wert Ihres Hauses jährlich an die Baupreisentwicklung angepasst, dadurch geraten Sie nie in die Gefahr einer möglichen Unterversicherung.


Wohngebäudeversicherung berechnen und vergleichen

Hier können Sie Wohngebäudeversicherung Tarife kostenlos berechnen und unverbindlich vergleichen. Die Berechnung mit dem Wohngebäudeversicherung Vergleichsrechner geht schnell und der Tarifvergleich sehr einfach.

Wenn Ihnen das Angebot zusagt können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung gleich online abschließen, die Vertragsunterlagen mit dem Versicherungsschein und der Rechnung folgen dann direkt vom ausgewählten Wohngebäudeversicherer in nur wenigen Tagen auf dem Postwege.

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