Wohngebäudeversicherung Ratgeber

Eine Verbundene Wohngebäudeversicherung sollte jeder Hausbesitzer abschließen, denn mit dieser versichern Sie Sachschäden die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Gebäude eintreten können.

Als Ergänzung bietet sich eine Elementarschadenversicherung an, diese leistet für Schäden durch Naturgewalten wie sie immer häufiger durch Überschwemmung bei Starkregen oder Hochwasser entstehen.

Die meisten Kreditinstitute verlangen den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, wenn die Immobilie finanziert wird und mit einer Hypothek belastet ist.

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung lohnt sich für Immobilienbesitzer auf jeden Fall, denn durch den Klimawandel nehmen Schäden durch Naturgefahren – wie sie häufig durch Sturm oder Hagel verursacht werden – immer weiter zu.

Eigentümer die Ihr Hauses nicht versichern, werden bei größeren Sachschäden nicht selten durch die anfallenden Reparatur- und Instandsetzungskosten an den Rand des wirtschaftlichen Ruins gebracht.

Eine Wohngebäudeversicherung kann für alle Gebäude abgeschlossen werden die überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden. Nebengebäude und Garagen können in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden, dazu müssen diese nur im Antrag genannt und im Versicherungsschein aufgeführt werden.

In der Wohngebäudeversicherung sind alle Gebäudebestandteile mitversichert, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, hierzu gehören beispielsweise die Heizungsanlage oder Einbauschränke.

Neben den fest verbundenen Gebäudebestandteilen ist bestimmtes Zubehör in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, hierzu gehören z. B. Antennen-Anlagen oder Markisen die sich im Besitz des Immobilieneigentümers befinden.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung sind dabei alle beweglichen Gegenstände, die von Ihnen oder Mietern in die Wohnung eingebracht wurden. Hierfür ist die Hausratversicherung zuständig.

Ein wichtiger Einschluss im Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung ist die Übernahme bestimmter Kosten, wie beispielsweise nach einem versicherten Schadenereignis anfallende Aufräumungs-, Abbruchs-, Bewegungs- und Schutzkosten.

Bei Brandschäden wird in der Regel der anfallende Bauschutt und sonstige Brandrückstände als Sondermüll eingestuft, dadurch muss der Gebäudeeigentümer die anstehende Entsorgung teurer bezahlen.

Kosten für Abbruch-, Aufräumungsarbeiten und Entsorgung werden meistens unterschätzt, können jedoch dem Immobilieneigentümer finanziell sehr stark belasten.

Bei den meisten Wohngebäudeversicherungen sind diese Kosten mit 5 % bis 10 % der vereinbarten Versicherungssumme gedeckt, wobei jeder Hausbesitzer prüfen sollte, ob diese Entschädigungsleistung im Ernstfall tatsächlich ausreichend ist.

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Wenn Ihnen das Angebot zusagt können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung gleich online abschließen, die Vertragsunterlagen mit dem Versicherungsschein und der Rechnung folgen dann direkt vom ausgewählten Wohngebäudeversicherer in nur wenigen Tagen auf dem Postwege.

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