Masseur

Berufshaftpflicht berechnen und vergleichen

  • 3 / 5 / 10 Mio. € für Personen-, Sach- und Folgeschäden
  • 100.000 € für sonstige Vermögensschäden
  • Kostenlose Berechnung
  • Unverbindlicher Vergleich
  • Preisgünstig online abschließen
  • 14 Tage Widerrufsrecht
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Die Berufshaftpflicht schützt Sie vor hohen Schadenersatzrisiken

Die Berufshaftpflichtversicherung gehört mit zu den wichtigsten Versicherungen für selbstständige Masseure. Schließlich schützt der Abschluss einer Berufshaftpflicht Sie vor dem Risiko hoher Schadenersatzansprüche anderer Personen. Denn es kann nie ausgeschlossen werden, dass im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit andere Menschen verletzt werden oder fremdes Eigentum beschädigt wird.

Ursachen die zu hohen Schadenersatzansprüchen führen können sind vielfältig. Als Masseur können Sie für alle Schäden die mit ihrer beruflichen Tätigkeit in direktem Zusammenhang stehen verantwortlich gemacht werden.

Jede selbständige Berufstätigkeit birgt hohe Haftungsrisiken die weitreichende Folgen mit sich bringen kann. In Deutschland haftet grundsätzlich jeder selbständige Masseur in unbegrenzter Höhe für alle Schäden die er während seiner beruflichen Tätigkeit verursacht hat. Für selbstständige Masseure können die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen die eigene und berufliche Existenz bedrohenden. Insbesondere bei Personenschäden können sich Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe ergeben.

Für Masseure bietet die Berufshaftpflicht einen umfassenden Versicherungsschutz mit bedarfsgerechten Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Masseuren abgestimmt sind. Dabei muss eine gute Berufshaftpflicht für Masseure gar nicht teuer sein.

Zusätzlich sparen Sie als Betriebsinhaber/in durch den prämienfreien Einschluss der Privathaftpflicht und der Tierhalterhaftpflicht für die private Haltung eines Hundes.

Umfangreicher Schutz

  • Berufshaftpflicht: Versicherungssumme 3 Mio. €, 5 Mio. € oder 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden, inklusive Folgeschäden und jeweils 100.000 € für sonstige Vermögensschäden.
  • Umwelthaftpflicht: Versicherungssumme 3 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Umweltschaden-Basisversicherung: Versicherungssumme 3 Mio. € pauschal für versicherte Kosten.
  • Produkthaftpflicht: Personen- und Sachschäden aus hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen.
  • Keine generelle Selbstbeteiligung: Keine generelle SB bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Schnelle Bearbeitung: Tagesaktuelle Bearbeitung und Ausstellung des Versicherungsscheins.

Spezielle Einschlüsse für freie Heilberufe

  • Verabfolgung von Massagen aller Art: Teil- und Vollmassagen, einschließlich vorschriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten.
  • Gymnastik: Heil-, Kranken- und Sportgymnastik, Atemlehre bzw. Atemgymnastik.
  • Besitz und Verwendung von: Solarien, Saunen, Dampfbädern, Infrarotkabinen, Sport-/Fitnesseinrichtungen, Heilbad-/Moorbad-Wannen/-Bädern.
  • Verwendung von Apparaten: Soweit die Behandlung ärztlich verordnet oder lediglich zur Körperpflege – nicht zu Heilzwecken – angewendet wird.
  • Ansprüche aus Schäden durch Bestrahlungen und Lichtbäder.
  • Packungen und Heilbäder: Heilmassagen, Atemtherapie sowie Hydro- und Elektrotherapie und andere Heilmethoden.
  • Verabreichen von Spritzen und Injektionen nach ärztlicher Verordnung: Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer/die Mitarbeiter aufgrund ihrer Ausbildung dazu befugt ist/sind;
  • Zahnmedizinische Prophylaxe: Zahnmedizinische Fachassistenz und Dentalhygiene.
  • Besitz und Benutzung von: In dem Bad befindlichen Turn- und Spielgeräten sowie Spielplätzen.

Umfassende Leistungen

  • Abwasserschäden: Bis zur Versicherungssumme für Sachschäden, SB 10 %, min. 100, max. 5.000
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander: Bis zur Versicherungssumme, nicht Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten.
  • Auslandsschäden: Anlässlich von Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messebesuchen: weltweit; durch indirekte Exporte: weltweit; durch direkte Exporte ins europäische Ausland.
  • Ausrichtung von Veranstaltungen, Tagungen, Kurzveranstaltungen, Festveranstaltungen außerhalb des Betriebsgeländes.
  • Bauherrenhaftpflicht: Bis 1 Mio. Bausumme.
  • Belade- und Entladeschäden an Fremdfahrzeugen.
  • Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
  • Abhandenkommen oder Beschädigung von Patienten-, Besucher- und Belegschaftshabe: Versicherungssumme: 30.000.
  • Erweiterter Strafrechtschutz: Versicherungssumme: 100.000, SB: 10 %.
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung.
  • Gewässerschadenhaftpflicht: Für Behältnisse bis 5.000 Liter Gesamt-Fassungsvermögen, für Öl- /Fettabscheider, Restrisiko.
  • Haus und Grundbesitzerhaftpflicht: Betrieblichen Haus und Grundbesitz; Vermietung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten auf dem Betriebsgrundstück an Dritte bis 30.000 Bruttojahresmietwert.
  • Leitungsschäden.
  • Mietsachschäden: Anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen: Versicherungssumme: 3 Mio.; SB: 10 %, mind. 100, max. 1.500;. An Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer: Versicherungssumme: 3 Mio.; ohne SB. Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen: Versicherungssumme: 150.000; SB: 10 %, mind. 100, max. 1.500.
  • Nachhaftung bis zu 5 Jahre nach vollständiger Betriebsaufgabe.
  • Photovoltaikanlage: Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu einer Leistung von 25 kWp auf dem Versicherungsgrundstück. Versicherungssumme: 500.000.
  • Private Haftpflicht: Privathaftpflicht für die Familie des Inhabers/Betreibers, private Hundehalterhaftpflicht für einen Hund.
  • Produkthaftpflicht: Aus hergestellten/gelieferten Erzeugnissen und erbrachten Arbeiten/sonstigen Leistungen. Aufgrund Fehlens zugesicherter Eigenschaften und aus Falschlieferung.
  • Schlüsselschäden: Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten, Versicherungssumme: 100.000; SB: 10 %, mind. 100, max. 500.
  • Strahlenschäden aus dem deckungsvorsorgefreien Umgang mit energiereichen ionisierenden Strahlen.
  • Tätigkeitsschäden: Versicherungssumme: 100.000; SB: 10 %, mind. 100, max. 5.000. Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln: Versicherungssumme: 50.000; SB: 10 %, mind. 100, max. 5.000.
  • Umwelthaftpflicht: Siehe auch Gewässerschadenhaftpflicht. Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen.
  • Umweltschaden-Basisversicherung: Inklusive 5 Ölabscheider / Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern sind pauschal mitversichert. Versicherungssumme: 3 Mio.
  • Vermögensschäden durch Verletzung personenbezogener Daten in Datenschutzgesetzen: Versicherungssumme: 100.000.
  • Vertragshaftung.
  • Versehensklausel.
  • Vorsorgeversicherung in Höhe der vertraglichen Versicherungssummen.

Bitte beachten Sie: Bei dieser Aufstellung handelt es sich nur um einen Auszug des Versicherungsumfangs. Ferner sind die Leistungen verkürzt wiedergegeben. Maßgebend für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der geltenden Versicherungsbedingungen.

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