Wellness Hotel

Betriebshaftpflicht berechnen und vergleichen

  • 3 / 5 / 10 Mio. € für Personen-, Sach- und Folgeschäden
  • 100.000 € für sonstige Vermögensschäden
  • Kostenlose Berechnung
  • Unverbindlicher Vergleich
  • Preisgünstig online abschließen
  • 14 Tage Widerrufsrecht
Wellness Hotel Betriebshaftpflicht kostenlos berechnen und unverbindlich vergleichen

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Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor hohen Schadenersatzrisiken

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört mit zu den wichtigsten Versicherungen für ihr Wellness Hotel. Schließlich schützt der Abschluss einer Betriebshaftpflicht Sie vor dem Risiko hoher Schadenersatzansprüche anderer Personen. Denn es kann nie ausgeschlossen werden, dass im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit andere Menschen verletzt werden oder fremdes Eigentum beschädigt wird.

Ursachen die zu hohen Schadenersatzansprüchen führen können sind vielfältig. Schäden können sich im Wellness Hotel genauso wie außerhalb auf dem Hotelgelände wie bspw. auf dem eigenen Gästeparkplatz ereignen. Als Betriebsinhaber des Wellness Hotels können Sie für alle Schäden die mit ihrer betrieblichen Tätigkeit in direktem Zusammenhang stehen verantwortlich gemacht werden.

Auch Fahrlässigkeit von Ihnen oder ihren Mitarbeitern birgt hohe Haftungsrisiken mit weitreichenden Folgen. In Deutschland haftet grundsätzlich jeder Betrieb in unbegrenzter Höhe für Schäden die Sie als Inhaber oder Ihre Mitarbeiter verursacht haben. Für kleine und mittelgroße Wellness Hotels können die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen die eigene und die betriebliche Existenz bedrohenden. Insbesondere bei Personenschäden können sich Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe ergeben.

Für ihr Wellness Hotel bietet die Betriebshaftpflicht einen umfassenden Versicherungsschutz mit bedarfsgerechten Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse ihres Wellness Hotels abgestimmt sind. Dabei muss eine gute Betriebshaftpflicht für ihr Wellness Hotel gar nicht teuer sein.

Zusätzlich sparen Sie durch den prämienfreien Einschluss der Privathaftpflicht (Familientarif) und der Tierhalterhaftpflicht für die private Haltung eines Hundes.

Umfangreicher Schutz

  • Betriebshaftpflicht: Versicherungssumme 3 Mio. €, 5 Mio. € oder 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden, inklusive Folgeschäden und jeweils 100.000 € für sonstige Vermögensschäden.
  • Umwelthaftpflicht: Versicherungssumme 3 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Umweltschaden-Basisversicherung: Versicherungssumme 3 Mio. € pauschal für versicherte Kosten.
  • Produkthaftpflicht: Personen- und Sachschäden aus hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen.
  • Keine generelle Selbstbeteiligung: Keine generelle SB bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Schnelle Bearbeitung: Tagesaktuelle Bearbeitung und Ausstellung des Versicherungsscheins.

Spezieller Versicherungsschutz für Hotelbetriebe

  • Eingebrachte Sachen: Gefährdungshaftung gem. §§ 701 ff. BGB: je Gast und Tag 3.500 €, davon für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten: max. 800 €.
  • Verschuldenshaftung bei Abhandenkommen: Je Gast und Tag 50.000 €.
  • Wertsachen-Safes in Hotelzimmern: 10.000 € je Safe.
  • Aufbewahrung von übernommenen Wertsachen: 50.000 €.
  • Mitversichert sind alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken: Wie betriebseigene Säle, Tagungsräume, Sport-/Fitnesseinrichtungen und deren Geräte, Schwimmbäder, Saunen, Solarien, hoteleigene Wellness-Einrichtungen, Tennis-, Squash-, Golf und Minigolfanlagen, Kegel- und Bowlingbahnen, Kinderspielplätze, Parkplätze, der Handel und Vertrieb von Erzeugnissen aus eigenen Herstellung und dergleichen.
  • Reiseveranstalter-Haftpflicht für Beherbergungsbetriebe: Versicherungssummen: 2 Mio.€ für Personenschäden, 500.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.
  • Schäden aus Abhandenkommen von Gepäck aus den eingestellten Kraftfahrzeugen der Beherbergungsgäste: Je Kraftfahrzeug und Tag 10.000 €.
  • Schäden an eingestellten Kraftfahrzeugen der Beherbergungsgäste (gesetzliche Haftpflicht): Je Kraftfahrzeug 100.000 €.
  • Schäden an fremden Kraftfahrzeugen beim Bewegen auf dem Betriebsgrundstück: Je Kraftfahrzeug 100.000 €.
  • Schäden an Tagungshabe: Je Gast und Tag 25.000 €.
  • Schäden an unbewachter Garderobe: Je Gast und Tag 25.000 €.
  • Vermögensschäden aus hoteltypischen Risiken: Bspw. verspätetes Wecken): 100.000 €.
  • Verwahrungsrisiko für eingebrachte Sachen der Restaurationsgäste gem. § 688 BGB: Pro Gast und Tag 5.000 €.
  • Beschädigung oder Abhandenkommen von Eigentum von Musikern: 15.000 €.

Umfassende Leistungen

  • Abwasserschäden: Bis zur Versicherungssumme für Sachschäden, SB 10 %, min. 100, max. 5.000
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander: Bis zur Versicherungssumme, nicht Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten.
  • Auslandsschäden: Anlässlich von Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messebesuchen: weltweit; durch indirekte Exporte: weltweit; durch direkte Exporte ins europäische Ausland.
  • Ausrichtung von Veranstaltungen, Tagungen, Kurzveranstaltungen, Festveranstaltungen außerhalb des Betriebsgeländes.
  • Bauherrenhaftpflicht: Bis 1 Mio. Bausumme.
  • Belade- und Entladeschäden an Fremdfahrzeugen.
  • Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
  • Abhandenkommen oder Beschädigung von Patienten-, Besucher- und Belegschaftshabe: Versicherungssumme: 30.000.
  • Erweiterter Strafrechtschutz: Versicherungssumme: 100.000, SB: 10 %.
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung.
  • Gewässerschadenhaftpflicht: Für Behältnisse bis 5.000 Liter Gesamt-Fassungsvermögen, für Öl- /Fettabscheider, Restrisiko.
  • Haus und Grundbesitzerhaftpflicht: Betrieblichen Haus und Grundbesitz; Vermietung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten auf dem Betriebsgrundstück an Dritte bis 30.000 Bruttojahresmietwert.
  • Leitungsschäden.
  • Mietsachschäden: Anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen: Versicherungssumme: 3 Mio.; SB: 10 %, mind. 100, max. 1.500;. An Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer: Versicherungssumme: 3 Mio.; ohne SB. Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen: Versicherungssumme: 150.000; SB: 10 %, mind. 100, max. 1.500.
  • Nachhaftung bis zu 5 Jahre nach vollständiger Betriebsaufgabe.
  • Photovoltaikanlage: Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu einer Leistung von 25 kWp auf dem Versicherungsgrundstück. Versicherungssumme: 500.000.
  • Private Haftpflicht: Privathaftpflicht für die Familie des Inhabers/Betreibers, private Hundehalterhaftpflicht für einen Hund.
  • Produkthaftpflicht: Aus hergestellten/gelieferten Erzeugnissen und erbrachten Arbeiten/sonstigen Leistungen. Aufgrund Fehlens zugesicherter Eigenschaften und aus Falschlieferung.
  • Schlüsselschäden: Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten, Versicherungssumme: 100.000; SB: 10 %, mind. 100, max. 500.
  • Strahlenschäden aus dem deckungsvorsorgefreien Umgang mit energiereichen ionisierenden Strahlen.
  • Tätigkeitsschäden: Versicherungssumme: 100.000; SB: 10 %, mind. 100, max. 5.000. Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln: Versicherungssumme: 50.000; SB: 10 %, mind. 100, max. 5.000.
  • Umwelthaftpflicht: Siehe auch Gewässerschadenhaftpflicht. Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen.
  • Umweltschaden-Basisversicherung: Inklusive 5 Ölabscheider / Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern sind pauschal mitversichert. Versicherungssumme: 3 Mio.
  • Vermögensschäden durch Verletzung personenbezogener Daten in Datenschutzgesetzen: Versicherungssumme: 100.000.
  • Vertragshaftung.
  • Versehensklausel.
  • Vorsorgeversicherung in Höhe der vertraglichen Versicherungssummen.

Bitte beachten Sie: Bei dieser Aufstellung handelt es sich nur um einen Auszug des Versicherungsumfangs. Ferner sind die Leistungen verkürzt wiedergegeben. Maßgebend für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der geltenden Versicherungsbedingungen.

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